Zitiert von: siehe hier Hallo
geht 1 Deutscher Rentner, vor dem Schweizer Rentenalter AHV in die Schweiz, wird er hier zwangsversichert. Er muss bis zum Schweizer Rentenalter Rentenbeiträge bezahlen. Mit 65 oder 66 Jahren erhält er 1 Kleinstrente. Er muss sich in der Schweizer Krankenkasse versichern. Die
AOK kündigt Ihm.
Das Sozialabkommen, ist schlicht Mist. Es benachteiligt Versicherte, welche dies nach 40-50 Jahren
DRV plötzlich erfahren. Da liegt die Krux, nicht dass ich verbittert bin. Schlappe 10.000.-- Euro, was solls. Das denkt die
DRV ?
Na, ob das Sozialabkommen tatsächlich schlicht M... ist?
Immerhin darf die in Deutschland erarbeitete Rente, an der zum Teil sich auch der Arbeitgeber mit seinem Beitragsanteil beteiligt war, fast in die ganze Welt 'mitgenommen' werden.
Und dies ohne gravierende Einschränkungen, obwohl damit die Kaufkraft 'irgendwohin' abfließt... Nur Krankenversichert ist man dann (in den meisten Ländern) nicht mehr nach deutschem sondern nach Landesrecht. Und bekommt den Zuschuss von ca. 5,5 % nicht mehr.
Es wird aber auch von der Rente nichts abgezogen. Auch nicht wenn es sich um ein Land handelt, in dem die KV-Beiträge deutlich niedriger liegen als hier, nur weil man dort dann ja 'spart'.
Würden Sie einen Zuschuss (hier) bekommen, hätten Sie ca. 55 EUR mehr, müssten aber den Rest des Gesamtbeitrages an die freiwillige GKV oder eine PKV auch selbst bezahlen. Als KVdR-Berechtigter würden Ihnen die ca. 55 EUR gleich abgezogen werden und Sie wären Krankenversichert.
Trotzdem bleiben 1.000 EUR Rente 1.000 EUR Rente, auch wenn Sie diese nun in der Schweiz 'verjubeln'.
Und das ist das Wesentliche an dem Sozialabkommen, Sie dürfen die Rente 'mitnehmen'. Wäre dem nicht so, dann vielleicht könnten Sie sich richtig ärgern, denn dann würden nach Ihrer Berechnungsweise Ihnen ja sogar 1.055,00 EUR fehlen.... Aber Sie müssten sich dennoch irgendwo krankenversichern.
So aber haben Sie 'nur' 1.000,00 EUR. Und das, so finden Sie, ist 'schlicht M...' ??? Na, denn...
Schönen Abend!