Ich habe letzte Woche von einem Versicherten-Fachberater gehört, dass man den o.g. Zuschuss beantragen kann, der sich auf 262,40 Euro beläuft. Bisher war mir nur bekannt, dass die DRV Bund einen Zuschuss von ich glaube aktuell 7,3 % der Rente zahlt.
Weil ich weiss, dass die 7,5 % ein für allemal weg sind, wenn man sie nicht mit der Rente beantragt, würde ich gerne wissen, ob diese mir bisher unbekannte Variante auch existiert und wie sie wo beantragt werden kann. Vom Beihilferecht weiss ich, dass man nicht mehr als 41 Euro Zuschuss bei der DRV Bund
beantragen darf. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Zu den Aufwendungen für eine private Krankenversicherung können Sie, wenn Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, einen Zuschuss i.H.v. 7% der Bruttorente erhalten. Dieser Zuschuss kann gezahlt werden, sobald er beantragt wurde, ggf. auch bei laufenden Renten.
Die Begrenzung auf einen bestimmten Höchstbetrag betrifft Regelungen des Beihilferechts und sollte beim Dienstherrn erfragt werden, da bei einem "zu hohen" Zuschuss der Beihilfeprozentsatz sinken könnte.
Wo der Betrag 262,40 herkommt, erschließt sich mir nicht.
Hallo EBunde-B,
dem Beitrag von Feli kann ich mich anschließen. Rechtsgrundlage für den Zuschuss zu Krankenversicherung ist § 106 SGB VI:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_106G1
Ich habe letzte Woche von einem Versicherten-Fachberater gehört, dass man den o.g. Zuschuss beantragen kann, der sich auf 262,40 Euro beläuft. Bisher war mir nur bekannt, dass die DRV Bund einen Zuschuss von ich glaube aktuell 7,3 % der Rente zahlt.
Weil ich weiss, dass die 7,5 % ein für allemal weg sind, wenn man sie nicht mit der Rente beantragt, würde ich gerne wissen, ob diese mir bisher unbekannte Variante auch existiert und wie sie wo beantragt werden kann. Vom Beihilferecht weiss ich, dass man nicht mehr als 41 Euro Zuschuss bei der DRV Bund
beantragen darf. Kann mir da jemand weiterhelfen?
..."Versichertenfachberater"...das sagt doch eigentlich schon alles. Die sind doch alle so schlau.
Ich habe letzte Woche von einem Versicherten-Fachberater gehört, dass man den o.g. Zuschuss beantragen kann, der sich auf 262,40 Euro beläuft. Bisher war mir nur bekannt, dass die DRV Bund einen Zuschuss von ich glaube aktuell 7,3 % der Rente zahlt.
Weil ich weiss, dass die 7,5 % ein für allemal weg sind, wenn man sie nicht mit der Rente beantragt, würde ich gerne wissen, ob diese mir bisher unbekannte Variante auch existiert und wie sie wo beantragt werden kann. Vom Beihilferecht weiss ich, dass man nicht mehr als 41 Euro Zuschuss bei der DRV Bund
beantragen darf. Kann mir da jemand weiterhelfen?
..."Versichertenfachberater"...das sagt doch eigentlich schon alles. Die sind doch alle so schlau.
Es gibt nur Versichertenberater der DRV Bund bzw. Versichertenälteste der Landes-DRVen. Und Sie sollten nicht alle über einen Kamm scheren. Die sind geschult und können in den meisten Fällen qualitativ gute Auskünfte geben ! :-) Wenn Sie nun einen erwischt haben der nicht so gut ausgebildet ist, sollten Sie es nicht auf andere übertragen
Hallo EBunde-B,
> Versicherten-Fachberater
Sie werden uns sicher noch aufklären, aus welcher Branche der war - nur rein Interessehalber (was nicht heißen soll, dass auch ein DRV- oder anderer 'gesetzlicher' Rentenberater im Niemandsland der Ahnung das gesagt hätte.
> Vom Beihilferecht weiss ich, dass man nicht mehr als 41 Euro Zuschuss (...)
Auch einen Hauch falsch. Nicht mehr, sondern weniger - max 40,99 EUR ...sofern hier nicht örtliche Länderregelungen greifen, die keine Begrenzung mehr vorsehen. Mit schon 41 EUR freut sich die Beihilfe zwecks Kürzung.
Und, der nicht beantragte Zuschuss ist nicht einfürallemal weg. Sobald Sie ihn beantragen, erhalten Sie in ab Antragstellung - nur nicht nachgezahlt für die Vergangenheit.
Von den Zahlen her: 7 % sinds in diesem Jahr von der Rente, ab 01.01.2011 kletterts auf 7,3 % von der Rente. Begrenzt allerdings auf den halben Beitrag der tatsächlichen KV-Aufwendungen ...was schon lange eine eher theoretische Einschränkung ist.
Gruß
w.
Für Rentenbezieher, die bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, das der deutschen Aufsicht unterliegt, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Der monatliche Zuschuss wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt.
Da sich der Beitrag zur Krankenversicherung zum 01.01.2011 auf 15,5% erhöht, steigt der Beitragszuschuss auf 7,3% der Bruttorente.
15,5 - 0,9 = 14,6
14,6 : 2 = 7,3
Der beihilfeunschädliche Betrag des Beitragszuschusses muss u n t e r 41,00 EUR liegen (höchstens 40,99 EUR). Auf den 40,99 EUR überschreitenden Teil kann gegenüber der Deutschen Rentenversicherung durch formlose Erklärung verzichtet werden.
Ein rückwirkender Verzicht ist nicht möglich. Der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_46R0
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__46.html