Da Slowenien seit dem 01.05.2004 zur EU gehört können Sie einen Antrag auf Zuschuss, Vordruck R820, bei Ihrer DRV stellen.
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Da Slowenien seit dem 01.05.2004 zur EU gehört können Sie einen Antrag auf Zuschuss, Vordruck R820, bei Ihrer DRV stellen.
Nur bei Bezug von AloGeld 1 oder 2 muß man in Deutschland wohnhaft sein, nicht bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit.
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