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Zuschuss zur Krankenversicherung

von Norbert Herich06.02.2008 | 08:44
1220 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe jetzt meinen Rentenbescheid erhalten und war gestern in einer Beratung. Leider ist mir nun nachträglich folgendes aufgefallen. Die private Krankenversicherung hat der Deutschen Rentenversicherung nur den Beitrag für die Krankenversicherung und nicht den Beitrag für die Pflegeversicherung bescheinigt. Die Folge ist, dass ich nur 50% des Beitrages zur Krankenversicherung als Uischuss erhalte und nicht zusätzlich 50% auf die private Pflegeversicherung. Ist dies richtig oder muss ich dies bei meiner Kraneknkasse monieren? Vielen Dank. Mfg Norbert Herich ie

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Seit dem 01.04.2004 müssen alle die Pflegeversicherung selbst voll zahlen und deshalb gibt es seitdem auch keinen Zuschuß mehr.

1 Antworten

Brilleam 06.02.2008 | 08:51
Hallo! Da die GPV-versicherten Rentenbezieher ihren Beitrag von z.Zt. 1,7% bzw. 1,95% seit dem 01.04.2004 selbst stemmen müssen/dürfen/sollen ist analog auch der Zuschuss für die freiwillig Versicherten bzw. privat Versicherten weggefallen!
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