Als privat krankenversicherter Rentner erhalten Sie auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Der Beitragszuschuss beträgt 6,95 % (ab 01.07.2008 7 %) der Rente.
Da Sie beihilfeberechtigt sind, können sich Auswirkungen auf den Beihilfeanspruch ergeben, wenn der Zuschuss zur Krankenversicherung bestimmte Grenzbeträge überschreitet. Trifft dies zu, kann auf den Zuschuss zur Krankenversicherung oder auf Teile des Zuschusses - für die Zukunft - verzichtet werden. Sie sollten sich an Ihre Beihilfestelle wenden und dort klären, ob ein Verzicht aus beihilferechtlichen Gründen erforderlich ist.