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Experten-Antwort

Zuschuss zur KV

von Rentner01.02.2014 | 07:24
952 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, da ich freiwillig in der KV versichert bin erhalte ich von der RV auf Antrag einen Zuschuss zur KV. Da ich nun durch Selbstständigkeit zusätzl. Einnahmen habe hat die KV den Beitrag erhöht. Bekomme ich jetzt auch einen höheren Zuschuss von der RV, evtl. auf Antrag? Danke! Gruß Rentner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Rentner,

laut Ihren Angaben sind Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und beziehen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit haben Sie einen Anspruch auf den Beitragszuschuss zu den Aufwendungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Dieser beträgt bei Ihnen derzeit 7,3 % der monatlichen Rente und wird zusammen mit der Rente monatlich gezahlt. Andere beitragspflichtiger Einnahmen, wie z.B. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, haben keinen Einfluss auf die Höhe dieses Beitragszuschusses.

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4 Antworten

Bobam 01.02.2014 | 10:02
Moin, warum soll sich die RV mittels eines höheren Zuschusses an Ihren zusätzlichen Einnahme beteidigen ???
Rentneram 01.02.2014 | 10:08
Nun, gerade DAS möchte ich ja hier in dem Experten Forum herausfinden! Sind Sie Rentenexperte? Gruß Rentner
Schadeam 01.02.2014 | 11:08
Nein, kriegen Sie nicht, der Zuschuß hängt allein von Ihrem Rentenbetrag ab (7,...% der Rente).
W*lfgangam 01.02.2014 | 17:06
Hallo Rentner, der Zuschuss der DRV zur freiwilligen/privaten KV beträgt grundsätzlich 7,3 % von der (Brutto)Rente - ggf. begrenzt auf den halben tatsächlichen Beitrag. Wenn die GKV weitere Einnahmearten für die die höheren Beiträge zu berücksichtigen hat, haben Sie den Mehrbetrag zu zahlen - Sie haben ja auch mehr Einnahmen, die DRV ist da außen vor. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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