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Experten-Antwort

Zuschuss zur PKV

von Lea07.01.2020 | 17:22
108 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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wenn ich in Rente gehe, möchte ich mich privat Krankenversichern. Bekomme noch eine Witvenpension (Bund) und bin zu 70% Beihilfeberechtigt.Bekomme ich auch einen Zuschuss zur PKV ohne den Anspruch auf Beihilfe zu verlieren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Privat krankenversicherte Rentner können einen Beitragszuschuss bei der Rentenversicherung beantragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags aber max. die Hälfte des Beitrags eines gesetzlich krankenvesicherten Rentners.

Bitte klären Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle, ob ein Beitragszuschuss Auswirkungen auf Ihre Beihilfeansprüche hat.

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6 Antworten

Hallo.am 07.01.2020 | 17:58
Hallo. Zuschuss gibt es nur wenn Du selbst PKV versichert bist. Beim Bund ist auch die Höhe der Beihilfe nicht mehr vom Zuschuss abhängig. Wenn Du jetztz GKV bist rechtzeitig vor der Rente kündigen. Wechsel in die PKV bis 3 Monate nach Rentenantragstellung.
Berateram 07.01.2020 | 19:23
Eine rechtssichere Antwort erhalten Sie nur von der Beihilfestelle.
W°lfgangam 07.01.2020 | 21:04
Ergänzend: ...und über zu/unzulässigen Wechsel von GKV in PKV von der eigenen GKV. > wenn ich in Rente gehe, möchte ich mich privat Krankenversichern. Hmm ...besteht eine Antwartschaftsversicherung in der PKV oder ist das jetzt erst der 'Wunschgedanke', dort später mal aufgenommen werden zu wollen? Dann steht sicher auch ein Gespräch mit einer PKV an, ob/zu welchen Konditionen Sie/Lea dort aufgenommen werden können/die das aufgrund des Alters/Risikos ablehnen. Zum Beitragszuschuss bei PKV: grundsätzlich gibt es auch bei landesrechtlichen Beihilfevorschriften keine Erfordernis mehr, den Beitragszuschuss aus der Rente begrenzen zu müssen, um weiterhin zu 70/statt nur 50 % beihilfeberechtigt zu sein ...folgen Sie dazu dem Hinweis von @Berater, um das individuell zu klären. Fragen zur KV können Sie auch hier stellen/sind da sicher besser aufgehoben, als hier in einem Rentenforum: https://www.krankenkassenforum.de/ Gruß w.
oder doch nichtam 10.01.2020 | 09:39
Hallo. Wenn Du in der KVdR pflichtversichert wirst beommst Du keinen Zuschuss auf die Rente.Bezahlst aber nur den hälftigen Beitrag auf die Rente. Wenn Du die 9/10 Regelung in der Vorversicherung nicht erfüllst kannst Du freiwilliges Mitglied werden bezahlst den vollen Beitrag auf die Rente und bekommst dann den KV Zuschuss auf den Rentenbetrag. Deine Pension sind Versorgungsbezüge und da muß man als gesetzlich Versicherter den vollen Beitrag allein zahlen egal ob man pflicht oder freiwillig versichert ist.
Leaam 10.01.2020 | 06:29
Vielen Dank Wie ist es aber wenn ich in der gesetzlichen Krankenkasse bleibe. Im Moment muss ich ja den vollen Beitrag auf meine Pension zahlen. Bleibt das denn oder kann man dafür einen Zuschuß beantragen?
Mondkindam 10.01.2020 | 08:02
Hallo Lea, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind erhalten Sie keinen Zuschuss.
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