Hallo Peter Schmidt ,
schon seit dem 1.1.1986 wird bei Bezug von Versichertenrente und einer Witwenrente eine Zusammenrechnung von beiden Renten vorgenommen, und ein Gesamtbeitragszuschuss geleistet. Dieser wird vom Grundsatz her immer zur Witwenrente geleistet.
Es gilt jedoch eine Ausnahme :
Falls die Versichertenrente vorschüssig (Rentenbeginn vor dem 1.4.2004) geleistet wird und eine Witwenrente nachschüssig (erstmaliger Beginn der Rente später als April 2004) hinzutritt, erfolgt die Zahlung des Gesamtbeitragszuschusses zur Versichertenrente.
Wir empfehlen daher beim Träger der die Witwenrente zahlt, einen Antrag auf Auszahlung des Gesamtbeitragszuschusses unverzüglich zu stellen.