Hallo Karoline Trenz,
Rentner, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, erhalten vom Rentenversicherungsträger auf Antrag einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen für die Krankenversicherung. Der Zuschuss wird in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich nach Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung von derzeit 14,6 % auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Damit beträgt der Zuschuss rein rechnerisch 7,3 % der Rente. Er wird ggf. auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur Krankenversicherung begrenzt.