Hallo sternchen,
momentan ist das Gesetz zur sogenannten Zuschussrente noch nicht verabschiedet worden. Das parlamentarische Verfahren ist für die zweite Jahreshälfte 2012 vorgesehen. Das Gesetz soll im Jahr 2013 in Kraft treten.
Voraussichtlich werden Mütter, die nur eine geringe eigene Rente beziehen, zu dem berechtigten Personenkreis gehören.
Anfangs muss die Betreffende 40 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen, wobei 30 Jahre auf eine Beschäftigung, Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr oder Pflege entfallen müssen.
Liegen diese Voraussetzungen vor, wird
- die Bewertung der Pflichtbeitragszeiten ab 1992 verdoppelt,
- jedoch bis auf maximal 1 Entgeltpunkt pro Jahr.
Die Aufstockung ist zudem auf 31 Entgeltpunkte (West) bzw. 35 Entgeltpunkte (Ost) = aktuell jeweils etwa 850 Euro Bruttorente) begrenzt.
Für Rentenansprüche, die ab 2019 entstehen, sind 5 Jahre an zusätzlicher Altersvorsorge erforderlich, um die Zuschussrente zu erhalten. Ab 2019 steigen die Anforderungen an den zeitlichen Umfang der zusätzlichen Altersvorsorge langsam und stetig von 5 auf 35 Jahre in 2049.
Mit 60 Jahren können Sie nur dann in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen, wenn Sie bis einschließlich Jahrgang 1951 geboren sind.
Wir empfehlen Ihnen, sich im kommenden Jahr zu dieser Problematik in einer unserer Beratungsstellen individuell beraten zu lassen.