Ich bin Holländer, verheiratet, und habe bis 2009 in Holland gewohnt und gearbeitet, aber auch 15 Jahre als Grenzgänger in Deutschland gearbeitet. Seit 2009 arbeiten wir beide nicht mehr und wohnen seitdem in Portugal und sind hier privat Krankenversichert und arbeiten nicht. Jetzt binn ich dabei meine Deutsche Rente, ab 01-05-2020, zu beantragen und habe ein Schreiben bekommen aus Berlin mit der Bitte um den beiliegenden Meldevordruck R810 an die zuständige Krankenkasse weiterzuleiten. Meine Holländische AOW und Betriebsrente werde ich erst ab 01-12-2020 bekommen. Muss ich R810 selber ausfüllen? An wen soll ich jetzt diesen Vordruck R810 weiterleiten?
Mit freudliche Grüssen,
Gerard
30.11.2019, 13:52
von
KSC
Bei Auslandswohnsitz braucht es diesen Vordruck (R0810) eigentlich gar nicht......aber schicken Sie ihn doch im Zweifel an die DRV Bund nach Berlin zurück mit der Bitte diesen gegebenenfalls an die zuständige Kasse (z.B. Ihre letzte gesetzliche Kasse in D) weiterzuleiten.
Und schon hat sich "Ihr Problem" gelöst.
:)
02.12.2019, 12:06
Experten-Antwort
Hallo Gerard,
den Vordruck R0810 schicken sie bitte an Ihre letzte Krankenkasse in Deutschland. Auch die Rücksendung an Ihren deutschen Rententräger