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Experten-Antwort

Zuständige gesetzliche Krankenkasse

von Gerard30.11.2019 | 10:59
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Holländer, verheiratet, und habe bis 2009 in Holland gewohnt und gearbeitet, aber auch 15 Jahre als Grenzgänger in Deutschland gearbeitet. Seit 2009 arbeiten wir beide nicht mehr und wohnen seitdem in Portugal und sind hier privat Krankenversichert und arbeiten nicht. Jetzt binn ich dabei meine Deutsche Rente, ab 01-05-2020, zu beantragen und habe ein Schreiben bekommen aus Berlin mit der Bitte um den beiliegenden Meldevordruck R810 an die zuständige Krankenkasse weiterzuleiten. Meine Holländische AOW und Betriebsrente werde ich erst ab 01-12-2020 bekommen. Muss ich R810 selber ausfüllen? An wen soll ich jetzt diesen Vordruck R810 weiterleiten? Mit freudliche Grüssen, Gerard

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerard,

den Vordruck R0810 schicken sie bitte an Ihre letzte Krankenkasse in Deutschland. Auch die Rücksendung an Ihren deutschen Rententräger

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 30.11.2019 | 13:52
Bei Auslandswohnsitz braucht es diesen Vordruck (R0810) eigentlich gar nicht......aber schicken Sie ihn doch im Zweifel an die DRV Bund nach Berlin zurück mit der Bitte diesen gegebenenfalls an die zuständige Kasse (z.B. Ihre letzte gesetzliche Kasse in D) weiterzuleiten. Und schon hat sich "Ihr Problem" gelöst. :)
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