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zuständigkeit

von babs26.05.2007 | 16:18
1448 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich habe 3 kinder, 4 jahre, 2 jahre und 5 monate, mein jüngster wird am 03. juni 07 ein halbes jahr alt, und mir wurde gesagt, das die lva erst wieder für mich zuständig sei, wenn der jüngste ein halbes jahr alt wird, weil ich zwischenzeitlich nicht berufstätig war. ich möchte eine reha beantragen, und es wurde auch gesagt, das würde erst am 2. july bearbeitet werden können, da ist mein sohn aber schon 7 monate !? stimmt die rechnung so ?? danke im vorraus, babs

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, babs,

leider können wir im Expertenforum zu Ihrer Frage keine Stellung nehmen.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung finden Sie auch ganz in Ihrer Nähe.

3 Antworten

KSCam 26.05.2007 | 19:21
wenn es um eine medizinische Reha geht, ist die Rentenversicherung dann zuständig, wenn Sie in den letzten 2 Jahren 6 Pflichtbeiträge haben. Und diese Bedingung ist allein durch die Kindererziehung bei Ihnen erfüllt. Denn wenn Sie die 3 Kinder in Deutschland erziehen und kein sonstiger Hinderungsgrund für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten vorliegt, dann Sind Sie doch seit 4 Jahren ununterbrochen rentenversichert. Somit rate ich zur Antragsstellung, falls eine med. Reha notwendig ist.
babsam 26.05.2007 | 20:14
es handelt sich um eine langzeittherapie von 4 monaten
KSCam 27.05.2007 | 09:20
stellen Sie doch einfach den Antrag, wenn es medizinisch notwendig ist. Sollte die RV nicht zuständig sein, dürfte die Krankenkasse zuständig werden.
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