Zuständigkeit

von
Mareen L.

Hallo,

wenn ich von Niedersachsen nach Mecklenburg-Vorpommern ziehe, ist dann die Rentenversicherungstelle Gera weiter für mich zuständig? Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit.

Mit freundlichen Grüßen
Mareen L..

von
7

"Gera" gehört zu DRV Bund:
Wenn Gera vorher zuständig war, dann ist Gera auch nach dem Umzug zuständig.

Die interne Zuständigkeit der DRV Bund richtet nach dem Geburtsdatum.

von
Mareen L.

Danke...

Experten-Antwort

Den Ausführungen von „7“ wir zugestimmt. Die Zuständigkeit innerhalb der DRV Bund ergibt sich grundsätzlich aus dem Geburtsdatum. Daher bleibt Gera zuständig.

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