wenn ich von Niedersachsen nach Mecklenburg-Vorpommern ziehe, ist dann die Rentenversicherungstelle Gera weiter für mich zuständig? Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit.
Mit freundlichen Grüßen Mareen L..
09.09.2015, 15:57
von
7
"Gera" gehört zu DRV Bund: Wenn Gera vorher zuständig war, dann ist Gera auch nach dem Umzug zuständig.
Die interne Zuständigkeit der DRV Bund richtet nach dem Geburtsdatum.
09.09.2015, 17:28
von
Mareen L.
Danke...
10.09.2015, 11:01
Experten-Antwort
Den Ausführungen von „7“ wir zugestimmt. Die Zuständigkeit innerhalb der DRV Bund ergibt sich grundsätzlich aus dem Geburtsdatum. Daher bleibt Gera zuständig.