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Experten-Antwort

Zuständigkeit

von Kay17.06.2013 | 08:55
2397 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Krankengeld ist ausgeschlossen bei Bezug von: .... Voller Erwerbsminderungsrente .... Mit Beginn dieser Leistungen bzw. mit dem Tage der Bewilligung einer Rente endet der Anspruch auf Krankengeld. Wenn eine Rente rückwirkend bewilligt wird, können sich Anspruchszeiträume für Krankengeld und Rente theoretisch überschneiden. Die Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger rechnen dann direkt miteinander ab." Frage: Ist es möglich, das Krankengeld mit sofortiger Wirkung einzustellen, wenn aufgrund einer Ablehnung einer Reha von der DRV ( die übernimmt jetzt die KK) eine Erwerbsminderung festgestellt, aber noch kein Antrag auf EM-Rente gestellt wurde? Heißt, noch keine Rente, aber auch kein Krankengeld mehr! Ich ging davon aus, dass Krankengeld solange gezahlt wird, bis Rente bewilligt ist und nicht die Tatsache der EM schon ausreicht, aber weder ein Antrag gestellt noch bewilligt wurde, obwohl schon feststeht, dass dem aufgrund der schwere der Erkrankung stattgegeben wird. Der Mann von der DRV sagte am Tel., er mische sich da nicht in die Praktiken der KK ein. Wer weiß Rat?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.06.2013 | 10:38

Wir schließen uns den Empfehlungen von =//= an.

Fragen zum Recht der Krankenversicherung können von uns nicht beantwortet werden.

3 Antworten

=//=am 17.06.2013 | 10:27
Es ist tatsächlich Praxis der Krankenkassen, das KG einzustellen, sobald ihnen bekannt ist, dass Erwerbsminderung vorliegt. Ich empfehle Ihnen, umgehend den formellen Rentenantrag zu stellen, damit die Rente angewiesen werden kann. In manchen Fällen gehen die KK darauf ein, das Krankengeld noch kurze Zeit weiterzuzahlen, aber meistens nur dann, wenn es noch nicht so KG gezahlt wird. Sie können es ja mal versuchen und mit der KK sprechen.
Ronald Kocham 17.06.2013 | 12:25
Solange wie kein Rentenbescheid vorliegt kann die Kasse nicht einfach die Krankengeldzahlung beenden. Wo kämen wir denn da hin , wenn nur vom " Hörensagen " ohne schriftlichen Rentenbescheid schon eine Zahlungseinstellung erfolgt. Das gibt es nicht und nicht rechtens ! Legen Sie also sofort gegen die Zahlungseinstellung Einspruch ein und falls dann noch nötig schalten Sie einen Anwalt ein. Sie glauben ja gar nicht wie rasch die Zahlung des Krankengeldes dann wieder aufgenommen wird..
=//=am 17.06.2013 | 13:14
Zitat von Ronald Koch anzeigen
Die Einstellung des KG erfolgt mit Sicherheit nicht "vom Hörensagen". Wird die Reha abgelehnt, WEIL Erwerbsminderung vorliegt, wird dies der KK von der DRV mitgeteilt. Die DRV MUSS dies tun, weil die KK anfragt, ob der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt (§ 116 SGB VI). Ich finde es auch nicht gut, wenn aufgrund der Mitteilung über die EM bereits das KG eingestellt wird. Aber es ist - wie gesagt - leider die Praxis der meisten Krankenkassen. Ob Sie etwas dagegen tun können, weiß ich nicht. Meinen obigen Beitrag möchte ich übrigens berichtigen: "...wenn es noch nicht so KG gezahlt wird" - wenn noch nicht so lange KG gezahlt wird. ;-)
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