Krankengeld ist ausgeschlossen bei Bezug von:
....
Voller Erwerbsminderungsrente
....
Mit Beginn dieser Leistungen bzw. mit dem Tage der Bewilligung einer Rente
endet der Anspruch auf Krankengeld. Wenn eine Rente rückwirkend bewilligt
wird, können sich Anspruchszeiträume für Krankengeld und Rente theoretisch
überschneiden. Die Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger rechnen
dann direkt miteinander ab."
Frage:
Ist es möglich, das Krankengeld mit sofortiger Wirkung einzustellen, wenn aufgrund einer Ablehnung einer Reha von der DRV ( die übernimmt jetzt die KK) eine Erwerbsminderung festgestellt, aber noch kein Antrag auf EM-Rente gestellt wurde?
Heißt, noch keine Rente, aber auch kein Krankengeld mehr!
Ich ging davon aus, dass Krankengeld solange gezahlt wird, bis Rente bewilligt ist und nicht die Tatsache der EM schon ausreicht, aber weder ein Antrag gestellt noch bewilligt wurde, obwohl schon feststeht, dass dem aufgrund der schwere der Erkrankung stattgegeben wird.
Der Mann von der DRV sagte am Tel., er mische sich da nicht in die Praktiken der KK ein.
Wer weiß Rat?