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Experten-Antwort

Zuständigkeit Antrag auf Kostenübernahme

von Susanne Sonnenschein08.09.2015 | 19:45
1101 Ansichten
4 Antworten

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hallo, ich möchte gerne wissen wer den Antrag auf Kostenübernahme bei voller Erwerbsminderungsrente für z.Bsp. Ernährungsberatung oder ähnliches bekommt? Stimmt es, dass die Krankenkasse dafür zuständig ist? Falls nicht, wie heißen diese Leistungen die dafür bei der Rentenversicherung beantragt werden müssten? Bei einer eventuell notwendigen Reha - kann man sich die z.Bsp. Tagesklinik aussuchen, oder muss diese am unmittelbaren Wohnort sein? ( in direkter Nähe )

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.09.2015 | 10:15

Der §9 SGB IX sieht ein grundsätzliches Wahlrecht (bei berechtigten Wünschen) vor. Hierbei kann der Rentenversicherungsträger eigene oder Vertragseinrichtungen für die Auswahl bevorzugen. Es gelten die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Sollten Sie also (eventuell nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt) eine medizinische Reha-Maßnahme beantragen, so äußern Sie einen entsprechenden Reha-Klinikwunsch. Der für Sie zuständige Rententräger prüft dann die Möglichkeiten, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Die Leistung einer Ernährungsberatung gehört nicht in das Spektrum der gesetzlichen Rentenversicherung und sollte bei gegebenem Anlass durch die Krankenkasse geprüft werden.

3 Antworten

Achillam 09.09.2015 | 08:13
Wenn überhaupt die Krankenkasse.
=//=am 09.09.2015 | 09:44
Für die Kosten einer Ernährungsberatung ist mit Sicherheit - auch ohne Bezug einer EM-Rente - nicht die DRV zuständig. Fragen Sie bei der Krankenkasse nach. Bei voller EM-Rente wird wohl auch keine Reha in einer Tagesklinik bewilligt. Das sollten Sie auch bei der KK beantragen. Natürlich sollte eine Tagesklinik schon in Wohnortnähe sein, oder wollen Sie jeden Tag -zig km fahren? Ist doch eigentlich logisch...
Herz1952am 09.09.2015 | 12:26
Hallo Susanne Sonnenschein, eine Ernährungsberatung kann Ihnen bei Notwendigkeit auch Ihr Hausarzt verordnen. Der Arzt bekommt den Aufwand von der Krankenkasse erstattet. Manche Ärzte haben allerdings Angst, dass die Kosten der Ernährungsberatung auf ihr Budget gehen. Das ist wahrscheinlich nicht der Fall, weil es vermutlich zu den Vorbeuge Maßnahmen zählt und die Kassen sich im Endeffekt eine Einsparung der Krankheitskosten erwarten. Kostenträger ist also auf jeden Fall die Krankenkasse der Rentner, bei der Sie jetzt wohl aufgrund Ihres Status versichert sind.
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