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Zuständigkeit bei Rentenantrag

von Eberhard08.01.2008 | 15:05
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4 Antworten

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Hallo Ihr Alle ! Heute am 8.1. habe ich von der BfA Berlin von dem zuständigen Sachbearbeiterin einen Anruf bekommen, nachdemich mich erst eimal hinsetzen mußte, weil ich mir das vorstellen konnte. Folgendes: Ich bin im März 1948 gebore, seit 1991 Schwerbehindert und bekomme seit Dez. 2001 die volle Erwebsminderungsrente. Nach über 40 Vers. Jahren, wegen einer schweren Krankheit. Im Dez. 2007 habe ich die Versichertenrente (Altersrente) beantragt. Folgendes teilte mir der Sachbearbeiter mit: Da ich vom 8. bis 24. Dez 1969 ca. drei wochen bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigt war, wird mein Rentenantrag von der Bahnversicherung bearbeitet. Ich habe über 40 Jahre Gearbeitet, davon ca. 3 Wochen bei der DB, deswegen ist jetzt für die Altersrente die Bahversicherung zuständig. Der komplette Akt von mir wird an die Bahversicherun geschickt ect. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Frage:Ist das richtig ? Habe ich Nachteile zu erwarten ? Wer ist in Zukunft mein Ansprechpartner Berlin oder Bahn ? Bin ich dann in Zukunft bei der DB BKK Krankenversichert ? Vielen Dank im vorraus Eberhard

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.01.2008 | 13:23

Den Beiträgen von Karl-Heinrich und Michael ist zuzustimmen. Es reicht, wenn auch nur ein Beitrag an die Bahnversicherungsanstalt entrichtet wurde, um die Zuständigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV K-B-S) zu begründen. Die Neuverteilung im Rahmen der Organisationsreform war notwendig, da es immer mehr Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gegeben hat und bei den Regionalträgern, insbesondere bei der DRV K-B-S, ein entsprechender Rückgang bei den Versichertenzahlen zu verzeichen war. Rechtlich hat sich für sie überhaupt nichts verändert. Mit Ihrem Krankenversicherungsverhältnis hat diese reine Zuständigkeitsregel der Rentenversicherung nichts zu tun.

3 Antworten

Michael1971am 08.01.2008 | 15:32
Nach der Organisationsreform ist es tatsächlich richtig, dass für Ihren Fall die DRV Knappschaft-Bahn-See zuständig ist. Nachteile haben Sie dadurch keine, da Ihre Auskunfts- und Beratungsstellen vor Ort auch für die Bahn mitberaten. Auch gelten einheitlich die gleichen gesetzlichen Bestimmungen. Für schriftliche Anfragen jedoch ist künftig die Bahn Ihr Ansprechpartner. Eine automatische Versicherung bei der BahnBKK tritt nicht ein.
Karl-Heinricham 08.01.2008 | 15:30
Keine Sorge. Es handelt sich hier nur um eine reine Zuständigkeitsfrage. Für Sie entstehen dadurch keine Nachteile, da alle nach dem SGB VI arbeiten. Also keine Panik. :-)
Muell eram 08.01.2008 | 20:03
sollten die Lokführer wieder streiken, können sie wieder eingesetzt werden und sei es zum Weichen schmieren. Rüsten sie auf..... Muell er
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