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Zuständigkeit für englische Rentenansprüche

von Hamster08.07.2010 | 22:26
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Bekannter ( Englischer Staatsbürger ) und noch kein Rentner ist verstorben. Er hat ca. 30 Jahre in Deutschland gelebt und bei deutschen Firmen versicherungspflichtig gearbeitet, sodass die Witwe ja einen Hinterbliebenenrentenantrag an die deutsche Rentenversicherung stellen kann. Soweit auch klar. Davor war er jedoch einige Jahre Soldat bei der britschen Armee und in Deutschland stationiert. Ich gehe mal davon aus, das die britische Armee genauso wie die Bundeswehr für ihre Soldaten Rentenbeiträge in dieser Zeit - an die englische RV natürlich - abgeführt hat. Es bestünden also eventuell Rentenansprüche aus deiser Zeit. Welcher deutsche Regionalträger der Rentenversicherung wäre in diesem Fall für die Kontoklärung mit der englischen Rentenversicherung zuständig ? Oder muss sich die Witwe wegen dieser - eventuell - vorhandenen englischen Rentenansprüche direkt an London wenden ?

4 Antworten

Nixam 09.07.2010 | 06:54
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Nord. Viele Grüsse Nix
-am 09.07.2010 | 07:25
Der zuständige Regionalträger ist wie schon oben beschrieben die DRV Nord, Friedrich-Ebert-Damm 245, 22159 Hamburg, Tel: 040/53000 oder kostenloses Servicetelefon 0800/100048022. Der Antrag kann aber auch bei jeder Auskunfts-und Beratungsstelle bzw. beim zuständigen Rathaus gestellt werden. Wenn die Witwe in England lebt sollte der Antrag bei der National Overseas Branch in Newcastle upon Tyne direkt gestellt werden.
Schadeam 09.07.2010 | 07:07
Wenn die Witwe beim Rathaus oder bei der DRV den Antrag auf Witwenrente stellt, muss sie auf die Frage nach Zeiten im Ausland die Arbeitszeiten des Verstorbenen in GB angeben und dann wird ein erforderliches britisches Rentenverfahren "automatisch" eingeleitet. Das ist so in der EU geregelt..... Wenn sie britische Unterlagen gleich vorlegen kann, um so besser, ansonsten werden vielleicht Rückfragen aus GB kommen. Vielleicht hat der Verstorbene die Zeiten in GB auch bereits in einer Kontenklärung geklärt, wenn er 30 Jahre in und davor einige Jahre in GB Soldat war, müsste vom Alter her schon eine Kontenklärung gelaufen sein.
Hamsteram 09.07.2010 | 07:37
Der Verstorbene ist bei der DRV Bund in Berlin geführt. Das passt dann ja gut. Dann braucht ja kein anderer Träger eingeschaltet werden. Am Montag wird der Witwenrentenantrag ausgefüllt , die Armeezeit wird gleich mit angegeben und eventuell vorhandene Unterlagen werden beigefügt. Das Problem ist eben, das die Armeezeit schon sehr lange her ist und keine bzw. sehr wenige Unterlagen über diese Zeit im Nachlass gefunden wurden. Auch ist nicht bekannt wann und ob überhaupt eine Kontenklärung ( auch für deutschen Zeiten ) stattgefunden hat. Hier wurden ebenfalls bisher keine Unterlagen dazu gefunden. Aber das alles würde dann ja jetzt im Rahmen des Hinterbliebenenantrages stattfinden. Die Witwe ist deutsche und lebt auch hier.
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