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Experten-Antwort

Zuständigkeit für KVdR

von Witwer18.06.2019 | 07:53
201 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Ehefrau ist verstorben und ich muss jetzt für mich die Witwerrente und für meine Tochter Halbwaisenrente beantragen. Ich bin Beamter und bei der Debeka in der Krankenversicherung, meine Tochter ist bei mir mitversichert. Meine Frau war in der Techniker Kasse versichert.Bei welcher Krankenkasse müssen wir jetzt die Meldungen für die KVdR einreichen? Und USS ich für mich und meine Tochter jeweils getrennt einen Beitragszuschuss beantragen? Oder kann meine Tochter bei der Kasse meiner verstorbenen Frau versichert werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Meldung zur KVdR soll bitte an die Techniker Krankenkasse weitergeleitet werden.

Für Ihre Tochter ist ggf. eine Pflichtversicherung in der KVdR aufgrund der sog. Vorversicherungszeit ihrer Ehefrau in der gesetzlichen Krankenkasse möglich - bitte informieren Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse, ggf. bei der Techniker!

Den Beitragszuschuss beantragen Sie bitte getrennt zu beiden Renten. Im Falle einer Pflichtversicherung Ihrer Tochter meldet die Krankenkasse die Mitgliedschaft an die Rentenversicherung. Dann würde der Zuschuss nicht (mehr) gezahlt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 18.06.2019 | 21:23
Hallo Witwer, TIPP: lassen Sie die Antragsaufnahme von der örtlichen Beratungsstelle erledigen - beide Anträge/nebst allen erforderlichen Anlagen sind innerhalb 30 min. in den PC geklimpert UND alle damit verbundenen Anträge/Anlagen/Nachfragen werden bereits geklärt/keine weiteren Nachfragen erforderlich. Schrecken Sie dabei nicht vor langem Terminvorlauf für die Antragsaufnahme zurück – bei Hinterbliebenenrenten haben Sie 12 Monate Zeit, so lange erfolgt die Rück-/nachzahlung. Gruß w. PS: natürlich kann man das selber machen - und ggf./meist auch noch zusätzliche Bearbeitungszeit verursachen ;-)
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