Die Meldung zur KVdR soll bitte an die Techniker Krankenkasse weitergeleitet werden.
Für Ihre Tochter ist ggf. eine Pflichtversicherung in der KVdR aufgrund der sog. Vorversicherungszeit ihrer Ehefrau in der gesetzlichen Krankenkasse möglich - bitte informieren Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse, ggf. bei der Techniker!
Den Beitragszuschuss beantragen Sie bitte getrennt zu beiden Renten. Im Falle einer Pflichtversicherung Ihrer Tochter meldet die Krankenkasse die Mitgliedschaft an die Rentenversicherung. Dann würde der Zuschuss nicht (mehr) gezahlt.