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Zuständigkeit für Reha

von Hiemo11.06.2009 | 11:24
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5 Antworten

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Mein Bekannte leidet unter einer schweren MS-Erkrankung und ist regelmäßig auf Rehamaßnahmen angwiesen. Die letzte fand vor ca. 4 Jahren statt und wurde von der Rentenvers. getragen. Ein erneuter Antrag wurde nun von der RV abgelehnt, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen 36 Mo. Beiträge in den letzten 5 J. nicht erfüllt sind.(Waren sie aber beim letzten mal auch nicht) Eine Wiedereingliederung ins Erwerbsleben sei auch nicht zu erwaten. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf eine EM-Rente. Der Antrag soll bei der Krankenkasse gestellt werden. Diese lehnt wiederum ab, da nach deren Auffassung die Rentenversicherung zuständig sei. Es sei egal ob die versicherungsrechtl. Voraussetzungen erfüllt seien, da die RV bereits vor 4 Jahren Träger war. Wer hat den nun recht ? Ich bitte um Hilfe, da die Reha doch ziemlich nötig ist.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rehabilitation über den Rentenversicherungsträger sind entweder 15 Jahre Beitragszeiten oder in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung der Rehabilitation 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit. Auch sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn jemand bereits erwerbsgemindert ist oder dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Die beschriebene Ablehnung wegen fehlender 36 Monate Beitragszeiten in den letzten 5 Jahren bezieht sich nur auf einen Rentenantrag wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und nicht auf einen Rehabilitationsantrag. Eventuell sollte erneut ein Rehabilitationsantrag über den RV-Träger gestellt werden.

4 Antworten

Quatscham 11.06.2009 | 12:37
...das übliche Hin-und Hergeschiebe.... 36 Mo. Beiträge in den letzten 5 Jahren müssen für eine Reha gar nicht erfüllt sein. Die Aussage der Krankenkasse, dass die RV zuständig sei, weil sie schon vor 4 Jahren zuständig war ist Schwachsinn. Voraussetzungen für eine Reha der RV sind 15 Jahre Beitragszeit oder 6 Monate in den letzten 2 Jahren oder 5 Jahre Beitragszeit und drohende Erwerbsminderung. Ansonsten Antrag bei der KK.
xx__xxam 11.06.2009 | 15:48
Dem kann ich nur zustimmen. Mein Tip: So lange in Wiederspruch gehen, bis sich was regt. Kostet nix und ist meist effektiv :)
__xx__am 11.06.2009 | 16:33
Erstens heißt das Widerspruch und den kann man im Regelfall nur einmal einlegen und nicht so oft, bis der gewünschte Erfolg eingetreten ist! Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur noch der Klageweg :)
Rosannaam 11.06.2009 | 20:20
"Ein erneuter Antrag wurde nun von der RV abgelehnt, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen 36 Mo. Beiträge in den letzten 5 J. nicht erfüllt sind." So ein Quatsch! DAS sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente, nicht für eine Reha. Handelte es sich tatsächlich um einen Reha-Antrag? Kaum zu glauben, dass dann so ein Ablehnungsbescheid kommt. Wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist > umgehend Widerspruch einlegen. Denn dann wurden die medizinischen Voraussetzungen vermutlich überhaupt nicht geprüft. Empfehlenswert ist evtl auch die Einbeziehung eines Sozialverbandes (z.B. VdK). Der Reha-Antrag könnte aber auch abgelehnt werden, WEIL die Erwerbsminderung nicht mehr behoben oder wiederhergestellt werden kann. Da die vers.rechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente aber wohl nicht erfüllt sind (36 in 60), kann auch keine EM-Rente gezahlt werden. In diesem Fall wäre der Reha-Antrag bei der Krankenkasse zu stellen. Am besten wäre es, Ihre Bekannte setzt sich morgen oder nächste Woche nochmal tel. mit der DRV bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung und fragt nach, weshalb der Reha-Antrag tatsächlich abgelehnt wurde. Vielleicht war das Ganze auch nur ein Fehler/soll auch manchmal vorkommen...
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