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Experten-Antwort

Zuständigkeit nach medizinischer Reha?

von Alex19.02.2020 | 09:52
103 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich befinde mich in einer medizinischen Reha. Danach werde ich weiterhin vom Arzt krankgeschrieben, weil ich noch krank bin. Ich werde ca. 4 Wochen lang nach der Reha Krankengeld beziehen und bin dann ausgesteuert. Mir wurde mitgeteilt, ich soll mich nach der Reha, die nächste Woche endet zum Arbeitsamt gehen. Das verstehe ich nicht wirklich. Darum wende ich mich an Sie. Ich höre und lese immer wieder, das sich keiner Zuständig fühlt und der Patient von A nach B geschickt wird. Geplant ist eine berufliche Reha/Weiterbildung aber dafür muss ich erst fit werden, das dauert ca. 2 bis 3 Monate bis alles auskuriert ist. Wer ist für mich zuständig, wenn ich arbeitsunfähig aus der Reha entlassen werde, dann noch mein Krankengeld ca. 4 Wochen in Anspruch nehme und eine berufliche Reha/Weiterbildung geplant ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Alex,

wir verweisen auf den Beitrag von „siehe hier“.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 19.02.2020 | 10:32
Hallo Alex, Sie sollten sich, so lange Sie noch in der Reha sind, nochmals an den Sozialdienst wenden und dort nachfragen und es sich erklären bzw. Ansprechpartner nach der Reha nennen lassen. Die Mitarbeiter dort haben bessere Einsicht auf Ihre gesundheitlichen Einschränkungen als hier im Forum. So kann es auch davon abhängen, inwieweit Ihre Erwerbsfähigkeit zum Abschluss der Reha tendenziell eingeschätzt wird, welche Schritte danach zu erfolgen haben. "Schlimmstenfalls" ist es das Jobcenter, das für Sie zunächst zuständig sein wird, wenn Sie von der Krankenkasse ausgesteuert werden. Ob und unter welchen Umständen Sie evtl. Übergangsgeld von der DRV weiter beziehen können, erfahren Sie bei Ihrer örtlich zuständigen DRV. Lassen Sie sich vom Sozialdienst in der Klinik auch nochmal über IRENA informieren. Eine Möglichkeit, die Sie auch nach der Reha "nachsorgend" unterstützt. In jedem Fall ist der Tipp, sich an das Arbeitsamt zu wenden, auch richtig. Dies sollten Sie unbedingt tun, auch wenn Sie dann akut noch arbeitsunfähig sind. Die Mitarbeiter dort sind auch zur Auskunft und Beratung verpflichtet und dürfen Sie nicht "abweisen", weil Sie AU sind. Alles Gute!
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