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Zuständigkeit

von K.A.19.12.2018 | 09:29
105 Ansichten
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Trifft es zu, dass.......? Ich traf gestern in einer Gesprächsrunde für pschisch erkrankte Menschen eine Dame die mir erzählte, dass sie, nach erfolgloser Rehabilitierung durch die DRV, nun ans Jobcenter abgeschoben wurde, weil man sich bei der Rentenversicherung nicht mehr für zuständig hielt. Ist das immer so? Ich frage deshalb, weil ich in der gleichen Situation bin. Ich habe eine dreijährige vergebliche Integration in den 1. Arbeismarkt versucht (1. med. Reha,ein Jahr Integration, abgebrochene Umschulung, 2. med. Reha, Tagesklinik, Krankenhaus, zuletzt für 1 Jahr EMR). Jetzt wurde ich seitens der DRV für mindenstens 6 Std. arbeitsfähig befunden, was für mich worst case bedeutet. Ich habe große Angst, was nun im neuen Jahr auf mich seitens des Jobcenters auf mich zukommen wird... Hat jemand Erfahrung? Kann ich erneut LTA von der DRV bekommen oder ist das quasi "gelaufen", wenn sowas gescheitert ist? Zur Info, ich bin fast 53 Jahre alt. Vielen Dank

1 Antworten

???am 19.12.2018 | 10:55
Natürlich können Sie wieder LTA bei der DRV beantragen. Allein, weil über eine bestimmte Zeit hinweg keine Arbeitsaufnahme möglich war, kann rein rechtlich kein LTA-Verfahren beendet werden.
Deutsche Rentenversicherung
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