Grundsätzlich kann die Krankenkasse bei längerem Krankengeldbezug zur Rehabilitationsantragstellung auffordern.
Der Rehabilitationsantrag wird eigenständig von Ihrem Rentenversicherungsträger geprüft.
Sollten Sie den Rehabilitationsantrag nicht stellen, bitten wir Sie, sich zwecks der Auswirkungen bezüglich der Krankenkassenleistungen direkt an Ihre zuständige Krankenkasse zu wenden.