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zuverdienst bei erwerbsminderungsrente

von monika10.06.2010 | 10:47
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guten tag in die runde, seit november erhalten ich erwerbsminderungsrente für 2 jahre. nun habe ich die möglichkeit monatlich 200,00 € hinzuzuverdienen. Soweit ich informiert bin, kann man bis zu 400 € dazu verdienen. Stimmt dies so ? Und: muss ich der DRV eine Meldung darüber machen ? Benötigt die DRV den Vertrag über die 200€ Hinzuverdienst ? Vielen Dank für Ihre Antwort und sommerliche Grüße Monika

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Monika,

es ist richtig, dass die Hinzuverdienstgrenze für die volle Erwerbsminderungsrente bei 400 Euro liegt und mit den 200 Euro nicht überschritten wird.

Sie sollten dies trotzdem dem zuständigen Rentenversicherungsträger (mit dem Vertrag oder einer Entgeltbescheinigung) mitteilen, denn formal sind Sie schon verpflichtet, jede Aufnahme einer Beschäftigung zu melden (siehe Mitteilungspflichten im Rentenbescheid).

4 Antworten

Kryptosam 10.06.2010 | 11:59
JEDE Aufnahme einer Beschäftigung gegen Entgeld ist der RV unverzüglich anzuzeigen ! In ihrem Falle bleibt die Hinzuverdienstgrenze ja nicht mal ansatzweise angetastet, sodass die Beschäftigungsaufnahme hinsichtlich der vollen EM-Rente keinerlei Bedeutung hat.
Kryptosam 10.06.2010 | 15:17
Das die RV grundsätzlich und immer bei der Aufnahme bzw. Meldung einer Beschäftigung die Voraussetzungen für die EM-Rente neu prüft stimmt so nicht. Das ist sowohl von RV zu RV und von Fall zu Fall verschieden.
Zweifelam 10.06.2010 | 15:04
Meines Wissens gibt es auch DRVen, bei denen das weitere Vorliegen der Erwerbsminderung unterstellt wird, solange die Beschäftigung sich im geringfügigen Bereich bewegt.
Rittmeister des Oberstsam 10.06.2010 | 14:37
Ja, Sie "vergaßen" aber zu erwähnen, dass mit jeder gemeldeten Arbeitsaufnahme die DRV grundsätzlich auch prüft ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer EM-Rente überhaupt noch vorliegen!
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