Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zuverdienst bei Halbwaisenrente

von Lutz Behrend16.02.2015 | 19:45
1429 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe da mal ne bescheidene Frage, Ich lebe in Lebensgemeinschaft . Meine Lebensgefährtin bekommt Witwenrente und ihre Tochter Halbwaisenrente. Die Tochter möchte gerne einen Nebenjob nach der Schule ausüben. Meine Frage jetzt : Wieviel € darf sie verdienen ohne das ihre Halbwaisenrente gekürzt wird. Wäre über eine schnelle Antwort sehr erfreut. Danke.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 16.02.2015 | 23:02

Den bisherigen Antworten kann ich dankend zustimmen.

Bis zur Volljährigkeit spielt das Einkommen einer Waisen keine Rolle.

Ab 18 liegt der Freibetrag in den alten Bundesländern bei 503.54 € und in den neuen Ländern bei 464,46 € (Nettowerte).

Vom Bruttolohn werden pauschal 40% abgezogen um auf diesen "fiktiven Nettolohn" zu kommen.

Sofern die Freibeträge überschritten werden, wird die Waisenrente gekürzt.

Experten-Antwortam 17.02.2015 | 09:29

Diese Zusatzinformation entspricht auch meinem Kenntnisstand.

Das Ergebnis und das In Kraft Treten eines neuen Gesetzes bleibt jedoch abzuwarten.

4 Antworten

Schadeam 16.02.2015 | 21:05
Wie alt ist die junge Dame? Unter 18 spielt das Einkommen keine Rolle. Ansonsten ist auch alles im 450 € Bereich kein Problem.
W*lfgangam 16.02.2015 | 22:27
Hallo Lutz Behrend, bei Waisenrente ab 18 ff. (davor kann Sie verdienen, was sie schafft - da erfolgte überhaupt keine Einkommensanrechnung) ist etwas ein Bruttoeinkommen von 750 EUR mtl. (WEST-Wert) zulässig, ohne dass es zu einer Kürzung der Waisenrente kommt. Von dem Brutto werden 40 % aus Sicht DRV abgezogen, der Rest gilt als Nettoeinkommen - zulässig ist aktuell ein Freibetrag (West) von 503 EUR mtl. Gruß w. ...Einkommen über regelmäßig 450 EUR mtl. sind keine Mini-Job-Einkünfte mehr und können zu weiteren Abgaben führen, alle SV + Steuer.
Ergänzung...am 17.02.2015 | 09:08
... der Bundestag behandelt zur Zeit einen Gesetzentwurf, der u. a. vorsieht, dass auf Waisenrenten an über 18 Jahre alte Waisen ab 01.07.2015 kein Einkommen mehr angerechnet wird. Mal abwarten was beschlossen wird.
Lutz Behrendam 17.02.2015 | 16:52
Danke für die Antworten. Die junge Dame ist 19 Jahre alt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026