Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDen bisherigen Antworten kann ich dankend zustimmen.
Bis zur Volljährigkeit spielt das Einkommen einer Waisen keine Rolle.
Ab 18 liegt der Freibetrag in den alten Bundesländern bei 503.54 € und in den neuen Ländern bei 464,46 € (Nettowerte).
Vom Bruttolohn werden pauschal 40% abgezogen um auf diesen "fiktiven Nettolohn" zu kommen.
Sofern die Freibeträge überschritten werden, wird die Waisenrente gekürzt.
Diese Zusatzinformation entspricht auch meinem Kenntnisstand.
Das Ergebnis und das In Kraft Treten eines neuen Gesetzes bleibt jedoch abzuwarten.
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