Hallo,
ich bin in einer LTA-Maßnahme der DRV und habe die Möglichkeit auf 400,00€- Basis einen Nebenjob aufzunehmen. In wie weit wird dieses Geld auf das Überbrückungsgeld angerechnet?
Gruß
Grundsätzlich wird eine geringfügige Beschäftigung nicht auf das Übergangsgeld angerechnet, das geht aus § 52 SGB IX hervor.
Ist aus einem geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld berechnet worden, kann das während des Übergangsgeldbezuges bezogene Entgelt aus dieser geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden.
Handelt es sich bei Ihrem Nebenjob allerdings um ein bezahltes Praktikum im Rahmen der LTA-Maßnahme, wäre dieser Verdienst auf das Übergangsgeld anzurechnen.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antworten.
Eine Frage noch:
Seit 01.01.2013 wird ja vom Nebenverdienst in die Rentenversichung eingezahlt.
Wie verhält es sich dann?
Gruß garnele