Ist es üblich, dass die gesetzl. RV bei beziehern von Rente für langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)den EKST-Bescheid anfordert?
08.07.2018, 15:27
von
Fastrentner
Ja natürlich, z.B. wenn Hinzuverdienst aus einer selbständigen Tätigkeit, vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorliegt.
09.07.2018, 09:36
Experten-Antwort
Hallo Bebi,
wie Fastrentner schon mitgeteilt hat, wird auf eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersrente Hinzuverdienst angerechnet. Bei selbständiger Tätigkeit muss der Hinzuverdienst regelmäßig über den Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden.