Zuverdienst bei Rentenbezu

von
Bebi

Ist es üblich, dass die gesetzl. RV bei beziehern von Rente für langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)den EKST-Bescheid anfordert?

von
Fastrentner

Ja natürlich, z.B. wenn Hinzuverdienst aus einer selbständigen Tätigkeit, vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorliegt.

Experten-Antwort

Hallo Bebi,

wie Fastrentner schon mitgeteilt hat, wird auf eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersrente Hinzuverdienst angerechnet. Bei selbständiger Tätigkeit muss der Hinzuverdienst regelmäßig über den Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden.

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