guten tag,
mich interessiert, wie hoch der Zuverdienst bei einer vollen EU-Rente, Beginn 1991, aktuell
sein darf.
danke für Info
1/7 der Bezugsgröße sind seit 01.01.2008 mtl. 355 EUR.
Siehe:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_DF7C513F37A7831E8E234172D701EEF1/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/03__leistungen/02__rente__wegen__em/allg__hinzuverdienst__rentenh_C3_B6he/hinzuverdienst__volle__em.html
Aber:
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Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beträgt zur Zeit 355 Euro ("ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße"). Wird dieser Betrag überschritten, wird (bei weiterem Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit) eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in Höhe der Rente wegen Berufsunfähigkeit in Abhängigkeit von der Höhe des erzielten Hinzuverdienstes geleistet.
Rückwirkend zum 1.1.2008 wurden folgende Gesetze geändert:
§§ 34 Abs.3, 96 Abs. 2 SGB VI - Die Hinzuverdienstgrenze für eine vorgezogene Altersrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 400,-- Euro monatlich.
Sollte natürlich § 96a Abs.2 heisen
Das ist definitiv NICHT RICHTIG! Die Hinzuverdienstgrenze beträgt ab 01.01.2008 355,- EUR.
Es war zwar vorgesehen, die Hinzuverdienstgrenze an die Geringfügigkeitsgrenze anzupassen, ist aber so nicht erfolgt.
Dann frage ich mich, wieso in unserem Haus eine Mitteilung gemacht wurde, dass in der Gesetzesverkündung diese Paragraphen geändert wurden und wir ab sofort so zu beraten haben.
Bundestag hat schon zugestimmt laut unserer Unterlagen
Der Gesetzentwurf für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze sieht die Anhebung dieser Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro vor. Diese Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Genau darum geht es aber: es handelt sich NOCH um einen Gesetzesentwurf und keine rechtskräftige Entscheidung. Deshalb ist als Hinzuverdienstgrenze auch der Betrag von 355,- EUR und nicht 400,- EUR zu nennen.
Eine bisher nur geplante Änderung gesetzlicher Bestimmungen sollte im Rahmen der Beratung immer allenfalls unter Vorbehalt genannt werden. Gerade die Änderung der Entgeltgrenze war bereits mehrfach geplant.
Inzwischen kann auch auf die Nachricht vom heutigen Tage unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
Die Bundestagsdrucksache 16/7460 ist erst am Freitag, 25.01.2007, im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung im Plenum.
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/kw04_plenum/index.html
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/074/1607460.pdf