Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beträgt zur Zeit 355 Euro ("ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße"). Wird dieser Betrag überschritten, wird (bei weiterem Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit) eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in Höhe der Rente wegen Berufsunfähigkeit in Abhängigkeit von der Höhe des erzielten Hinzuverdienstes geleistet.