Hallo Nordlicht,
wie Besserwisser Ihnen schon geschrieben hat, gilt der jährliche Betrag von 6300 Euro in voller Höhe, auch wenn die Rente nicht ab Jahresbeginn (oder in Ihrem Fall nur für einen Monat) bezogen wird.
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Hallo Nordlicht,
wie Besserwisser Ihnen schon geschrieben hat, gilt der jährliche Betrag von 6300 Euro in voller Höhe, auch wenn die Rente nicht ab Jahresbeginn (oder in Ihrem Fall nur für einen Monat) bezogen wird.
Wenn der Gesetzgeber verständlichere Gesetze machen würde, müsste auch nicht jeder Versicherte eine Einzelberatung in Betracht ziehen. Dieses ständige Reformen ist eine Unart und lässt einen schnell den Überblick verlieren.Hallo Nordlicht, wie Besserwisser Ihnen schon geschrieben hat, gilt der jährliche Betrag von 6300 Euro in voller Höhe, auch wenn die Rente nicht ab Jahresbeginn (oder in Ihrem Fall nur für einen Monat) bezogen wird.Kleine Ergänzung: Aber wenn Sie die 6300 bei einem Verdienst von zB. 7500 Dezember um 1200 überschreiten würden, wären die üblichen 40 % nur von einem Zwölftel des überschreitenden Betrags, also nur von 100 Euro mit letztlich 40 Euro bei der Rente abzuziehen. Ist doch schön, oder? Flexi sollten viel mehr nutzen und sich rechtzeitig informieren!
...der Gesetzestext ist doch einfach – wenn man den Rechenweg erst mal verinnerlicht hat *g. Die praktische Anwendung ist für den Einzelnen seit 2018 nur erschwert selbst möglich, wenn einem die DRV die Berechnung der EP nicht mehr mitteilt, um einen etwaigen Hinzuverdienstdeckel zu ermitteln. Über den Hinzuverdienst 'verschwendet' man in der Rentenauskunft eine volle allgemeine Seite, ein Hinweis auf die dazu sinnvollen Anlagen der EP-Berechnung und _die Möglichkeit diese auf Anforderung auch erhalten zu können/dass es sie noch gibt_, findet sich mit keiner Silbe /gilt auch für den Rentenbescheid. So kann man sich auch Beratungsmehraufwand verschaffen – ich gehe allerdings davon aus, dass die DRV-Beratungsstellen die EP-Daten via Bildschirm abgreifen können ;-) Oder? Gruß w.Kleine Ergänzung: Aber wenn Sie die 6300 bei einem Verdienst von zB. 7500 Dezember um 1200 überschreiten würden, wären die üblichen 40 % nur von einem Zwölftel des überschreitenden Betrags, also nur von 100 Euro mit letztlich 40 Euro bei der Rente abzuziehen. Ist doch schön, oder? Flexi sollten viel mehr nutzen und sich rechtzeitig informieren!Wenn der Gesetzgeber verständlichere Gesetze machen würde, müsste auch nicht jeder Versicherte eine Einzelberatung in Betracht ziehen. Dieses ständige Reformen ist eine Unart und lässt einen schnell den Überblick verlieren.
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