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Zuverdienst Ehefrau

von Gaby07.05.2007 | 13:37
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann 63 (vorher selbständig) geht in Rente. (50% schwerbehindert) Ihm wurde gesagt, er dürfe 350 Euro zu seiner Rente zuverdienen. Wird mein Verdienst bei diesen 350 Euro auch berücksichtigt? Oder darf ich soviel verdienen wie ich möchte? (wir werden steuerlich zusammen veranlagt) Für eine Auskunft wäre ich dankbar.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Rentenrechtlich wird bei den Hinzuverdiensten jeder Rentner für sich gesehen. Der Verdienst des Ehepartners spielt keine Rolle- Beim Finanzamt sieht das anders aus; da kann man gemeinsam veranlagt werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ja. Es handelt sich hierbei um eine Änderung des § 18b SGB IV durch das Altersgrenzenanpassungsgesetz mit Wirkung ab 01.07.2007.

4 Antworten

Gabyam 07.05.2007 | 13:44
Danke für die prompte Antwort :-)
Renateam 17.05.2007 | 10:18
Pauschalabzug von 20 % bei Zuverdienst von 350 € bei Witwenrente und eigener Rente. Stimmt es, dass der Pauschalabzug von 20 % für die Berechnung des Zuverdienstes der Witwenrente ab 01.07.07 entfallen soll? Ist dies schon entgültig beschlossene Sache?
Renateam 21.05.2007 | 12:59
Danke für die Antwort.
Brigitteam 21.05.2007 | 21:03
Ich beziehe Witwenrente und ab 12/06 Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter 65 Jahre. Ich übe eine geringfügige Beschäftigung aus. Im März, August und Oktober lag ich jeweils geringfügig über 350,00 €, mir werden allerdings 2 % pauschale Steuern abgezogen. März 353,55 € RV Brutto, - 7,07 € pauschale Steuer August 350,55 € RV Brutto, - 7,01 € pauschale Steuer Oktober 351,87 € RV Brutto, - 7,04 € pauschale Steuer November 537,67 € RV Brutto Dezember 391,71 € RV Brutto Meine Frage ist, müsste im März, August und Oktober die pauschale Steuer vom Bruttoverdienst abgezogen werden, denn bei Geringverdienst trägt bei den meisten die 2 % Steuer der Arbeitgeber. Dann wären November und Dezember die 2 Monate, die man bis zum Doppelten verdienen kann. Ich habe für Dezember und Januar nur eine 2/3 Rente erhalten. Meine 2 Frage betrifft den Zuverdienst, ich darf bei meiner Altersrente 300,00 € verdienen, damit meine Witwenrente nicht gekürzt wird. Wenn ich jetzt 2 Monate das Doppelte für die Altersrente unschäddlich verdiene, wird mir dann die Witwenrente gekürzt, weil ich mit 2 mal 300,00 € (600,00 €) +385,00 € Altersrente in den 2 Monaten für die Witwenrente über dem monatlichem Freibetrag von 689,83 € liege? Gilt bei der Witwenrente noch die Regelung, dass man 2 Monate unbegrenzt hinzuverdienen darf bei Krankheitsvertretung oder unvorhersehbarem Grund?
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