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Experten-Antwort

Zuverdienst Gewerbe Übergangsgeld

von Andy0127.11.2020 | 20:50
77 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich hatte einen schweren Unfall und nun mache ich eine Umschulung. Mein Chef gleicht mir die Differenz vom Übergangsgeld zum Nettolohn aus. Was ja ohne Abzüge möglich ist solang es nicht das Nettoeinkommen der Berechnung übersteigt bzw. Unter 50,-eur mehr liegt. Nun habe ich aber auch vor dem Unfall schon ein Nebengewerbe als Discjockey gehabt. Ich habe ca. 2 mal im Monat gearbeitet und somit monatlich einen Reingewinn vor Steuer von ca. 500,- eur gehabt. Abzüglich Steuer sind es ca. 400 eur. Nun die Frage, kann ich das weiterhin machen sobald dieser Coronaspuk vorbringst oder wird mir dies dann vom Übergangsgeld abgezogen? Ich liege ja eigentlich unter der 450,- Grenze aber mein Arbeitgeber stockt ja das Übergangsgeld auf. Ich möchte noch hinzufügen das ich dazu gesundheitlich wieder in der Lage bin und sich logischerweise die Tätigkeit auch nicht mit der Umschulung zeitlich überschneidet der das Lernen zeitlich beeinflusst.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Andy01,

wie Ihnen User „Tipp“ bereits mitgeteilt hat, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Reha-Fachberater. Nur er kennt Ihren Fall genau. Er muss mit Ihnen entscheiden, ob die Tätigkeit als DJ schädlich für die Übergangsgeldzahlung ist oder nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Tippam 29.11.2020 | 08:31
Eine Rückfrage bei Ihrem zuständigen Rehafachberater bringt mehr Licht ins Dunkel als die hier zu erwartenden Nebelkerzen in Form spekulativer Antworten.
Deutsche Rentenversicherung
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