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Zuverdienst in Altersteilzeit beim eigenen Arbeitgeber?

von Luise17.03.2009 | 11:02
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4 Antworten

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Ich möchte meinem Arbeitgeber den Vorschlag machen, für die Dauer der Altersteilzeit projektgebunden über meine Arbeitszeit hinaus im Rahmen der Zuverdienstmöglichkeit von bis zu 4.800,00 €/Jahr für den eigenen Arbeitgeber tätig zu werden (Öfftl. Dienst). Obwohl inhaltliches Interesse daran besteht, gibt es beim Arbeitgeber Unsicherheit, ob Zuverdienst während der Altersteilzeit beim eigenen Arbeitgeber überhaupt gesetzlich möglich ist. Ich meine ja. Ist dem tatsächlich so? Und wo kann ich etwas dazu finden, das meinen Arbeitgeber überzeugt? Vielen Dank

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

In bestimmten Einzelfällen sind Mehrarbeiten oder Nebenbeschäftigungen unschädlich. Wir empfehlen Ihnen daher sich mit konkreten Angaben an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden. In Förderfällen empfiehlt sich eine Beratung durch die Agentur für Arbeit.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Altersteilzeitarbeit im Sinne des AtG setzt grundsätzlich die Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit (sogenannte "Hälftigkeit") voraus. Eine Nebenbeschäftigung oder Mehrarbeit während der Altersteilzeitarbeit steht unter bestimmten Umständen der geforderten "Hälftigkeit" entgegen. Altersteilzeitarbeit im Sinne des AtG liegt in diesen Fällen nicht vor.

In der Arbeitsphase eines Blockmodells oder bei kontinuierlicher Verteilung der Arbeitszeit sind Mehrarbeiten oder Nebenbeschäftigungen unschädlich.

Für die Freizeitphase eines Blockmodells hat der Altersteilzeitbeschäftigte in der Arbeitsphase die benötigte Arbeitszeit in Form von Wertguthaben vorgearbeitet. Während der Freistellungsphase darf daher keine Arbeit geleistet werden, die den Charakter der Altersteilzeit verändern würde, weil ein Freizeitausgleich nicht mehr in Betracht kommt. Eine Nebentätigkeit / Mehrarbeit während der Freistellungsphase bei dem Arbeitgeber, bei dem Altersteilzeit geleistet wird, ist sozialversicherungsrechtlich immer als einheitliches Beschäftigungsverhältnis zu werten und führt zum Nichtvorliegen von Altersteilzeitarbeit im sozialrechtlichen Sinne. Die Höhe des mit der Nebentätigkeit / Mehrarbeit erzielten Arbeitsentgeltes ist irrelevant. Hiervon ausgenommen sind besondere Einzelfälle, die die Notwendigkeit einer Mehrbeschäftigung des Arbeitnehmers rechtfertigen. Entscheidend dabei sind personelle Engpässe, ein betriebsbedingter wesentlicher Anlass oder projektbezogene Arbeit, die bei der Beendigung der Arbeitsphase noch nicht abgeschlossen ist, und nur mit dem in Altersteilzeit Beschäftigten zum Abschluss gebracht werden kann.

2 Antworten

...am 17.03.2009 | 12:09
Ich weiß, dass es definitiv NICHT möglich ist, beim eigenen Arbeitgeber zusätzlich zur ATZ zu arbeiten. Wo das aber steht, kann ich leider nicht sagen... Vielleicht mal beim Arbeitsamt nachfragen (gibt ne extra Abteilung für die Abwicklung der Aufstockungen etc.)...
Luiseam 17.03.2009 | 13:38
"In bestimmten Einzelfällen sind Mehrarbeiten oder Nebenbeschäftigungen unschädlich." Ja, für bis zu 4.800,00 € im Jahr, auch bei Förderfällen - aber gilt das auch für Zuverdienst beim e i g e n e n Arbeitgeber?
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