Bei meiner Frage geht es auch um den Zuverdienst bei voller Erwerbsminderungsrente.
Der nicht rentenschädliche Zuverdienst wird ja monatlich berechnet (400,- Euro) und nicht etwa jährlich (4800,- Euro). Wie sieht es aus, wenn eine selbstständige Tätigkeit noch ein bis drei Stunden am Tag ausgeübt wird und das Produkt (z.B. eine Übersetzung) nach 10 Monaten fertig gestellt ist, dann aber die Bezahlung für das Endprodukt einmaligalsgrößere Summe (z.B. 4000,- Euro) erfolgt.
Sollte man sich besser die Arbeit in Raten zahlen lassen? Oder wäre das dann Betrug?