Zu den Ausführungen des Experten sollte man ergänzend darauf hinweisen, dass die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten jedoch nicht monatlich, sondern jährlich bzw. auf den ggf. kürzeren Zeitraum, in dem das Einkommen erzielt worden ist, bezogen wird.
Wenn Sie also 2 mal jährlich ein etwas höheres Entgelt, z. B. durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, erzielen, müssen Sie in den übrigen Monaten dafür etwas weniger verdienen, damit Sie durchschnittlich unter der Einkommensgrenze bleiben.
Das Vergleichseinkommen, das ggf. zu berücksichtigen ist, wenn sich das laufende Einkommen wesentlich verringert hat, ändert die Anrechnung ggf. ebenfalls.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
gibt weitere Hinweise, auch wenn der angegebene Freibetrag ab 01.07.2007 überholt ist.
Die Folgen einer Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten sind weit weniger dramatisch, als bei Versichertenrenten, da nur der über der Freibetragsgrenze liegende Teil zu 40% anzurechnen ist.