zuverdienst vor 2003

von
denu

meine mutter hat neben ihrer alters- und witwenrente ca 320,-€ hinzu verdient
nun fordert die bfa über 1200 € für den zeitraum vor dem 01.07.2003 zurück
wir sind bisher davon ausgegangen, dass sie unbegrenzt hinzuverdienen kann
vielleicht kann mir jemand helfen wie wir die sache abbügeln können

vielen dank detlev

von
bekiss

Im Rentenbescheid und den regelmäßigen Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung wird auf die Verpflichtung, erzieltes Einkommen mitzuteilen, immer wieder ausdrücklich hingewiesen. Insofern kann sich kein Rentner auf Unwissenheit zurückziehen.

Der Hinzuverdienst ist begrenzt auf den jeweiligen Freibetrag rentenunschädlich. Beträge, die darüber liegen, werden nach Pauschalabzug eines Prozentsatzes (je nach Einkommensart und Zeitraum der Erzielung unterschiedlich) zu 40% auf die Hintebliebenenrente angerechnet. Diese Beträge ergeben sich sicher aus dem Ihrer Mutter jetzt erteilten Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund (bis 30.09.2005 Bundesversicherungsanstalt für Angestellte = BfA).

Sie können jedoch mit dem Rentenversicherungsträger eine Aufrechnung an der weiterhin zu zahlenden Rente in angemessenen monatlichen Raten vereinbaren, sofern die Rückzahlung in einer Summe die wirtschaftlichen Möglichkeiten übersteigt.

Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird.

Experten-Antwort

Den Ausführungen von "bekiss" ist nichts hinzuzufügen.

von
denu

vielen dank an bekiss!
ich finde leider nicht die freibeträge es geht um den zeitraum 01.07.2002-31.12.2003
warum kann ich nicht nachvollziehen
meine mutter ist davon ausgegangen, dass sie als altersrentnerin unbegrenzt hinzuverdienen kann.
das lese ich auch in den verschiedenen foren
gruß detlev

von
bekiss

Hier haben Sie etwas verwechselt: Zur Altersrente kann nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre, demnächst 67 Jahre mit individuellem Übergangsalter) unbegrenzt hinzuverdient werden, nicht jedoch zur Hinterbliebenenrente.

Die Freibeträge für die Hinterbliebenenrente ergeben sich auch § 97 Sozialgesetzbuch (SGB) VI und werden dem aktuellen Rentenwert entsprechend der Entwicklung der Einkommen angepasst. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0609700

Die Berechnung der Hinterbliebenenrente muss dem Bescheid beiliegen. Die Anrechnungsbeträge sind dem SGB IV zu entnehmen: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/04/index.php?norm_ID=0400001

Vierter Titel - Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes
- § 18a - Art des zu berücksichtigenden Einkommens
- § 18b - Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens
- § 18c - Erstmalige Ermittlung des Einkommens
- § 18d - Einkommensänderungen
- § 18e - Ermittlung von Einkommensänderungen

Das ganze ist für den Laien etwas kompliziert. Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..

Interessante Themen

Rente 

Teilrente: Für wen sie sich lohnt

Wer eine Altersrente beantragt, kann statt einer Vollrente eine Teilrente wählen. Vorteile und mögliche Nachteile.

Rente 

Rentenversicherungsnummer: Wo finde ich sie?

Was ist die Rentenversicherungsnummer? Welche habe ich? Und wie kann ich eine RVNR beantragen? Alles Wichtige zur Rentenversicherungsnummer.

Rente 

Rentenerhöhung 2023: Deutliches Plus

Von Juli an bekommen Millionen Menschen deutlich mehr Rente. Warum das so ist und was die nächsten Jahre bringen könnten.

Altersvorsorge 

Diese Steuermythen halten sich hartnäckig

Acht Mythen rund um die Steuererklärung und was wirklich dran ist.

Rente 

Irrtümer über die Rente: Was richtig und was falsch ist

Kann die Rente wirklich sinken? Und zählen die letzten Jahre mehr für die Rente? In Sachen Rente machen schon immer viele falsche Behauptungen die...