Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Christina Urban,
auf die Witwenrente ist Einkommen aus einer Beschäftigung erst dann anzurechnen, wenn es die maßgeblichen Freibeträge übersteigt (§ 97 SGB VI). Die Freibeträge liegen derzeit bei 773,30 Euro (West) und 696,70 Euro (Ost).
Die sog. Hartz IV-Leistungen (Arbeitslosengeld II) werden gar nicht als Einkommen berücksichtigt.
Wie sich die Erhöhung Ihres Einkommens ggf. auf den Anspruch auf Hartz IV auswirkt, erfragen Sie bitte bei Ihrem Jobcenter.
Bitte die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten n i c h t mit der Hinzuverdienstanrechnung bei einer vollen Erwerbsminderungsrente verwechseln (hier würde eine Erhöhung des Einkommens auf über 450 Euro bereits zu einer Kürzung dieser Rente führen).
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.