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Experten-Antwort

Zuverdienst Witwenrente

von Christina Urban06.02.2015 | 11:57
1092 Ansichten
3 Antworten

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Hallo. Ich beziehe eine Witwenrente in Höhe von 398,26 Euro.Dann habe ich noch einen 450 Euro Job und 47 Euro Harzt 4.Nun meine Fragen.Mein Chef will mich vom Verdienst höher einstufen.Da es Saisonbedingte Arbeit ist,will er nicht höher gehen,wie ich ohne Abzug der Rente arbeiten kann.Stimmt dies,das es so 670 Euro (Ost) ist. MFG Christina Urban

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.02.2015 | 14:30

Hallo Christina Urban,

auf die Witwenrente ist Einkommen aus einer Beschäftigung erst dann anzurechnen, wenn es die maßgeblichen Freibeträge übersteigt (§ 97 SGB VI). Die Freibeträge liegen derzeit bei 773,30 Euro (West) und 696,70 Euro (Ost).

Die sog. Hartz IV-Leistungen (Arbeitslosengeld II) werden gar nicht als Einkommen berücksichtigt.

Wie sich die Erhöhung Ihres Einkommens ggf. auf den Anspruch auf Hartz IV auswirkt, erfragen Sie bitte bei Ihrem Jobcenter.

Bitte die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten n i c h t mit der Hinzuverdienstanrechnung bei einer vollen Erwerbsminderungsrente verwechseln (hier würde eine Erhöhung des Einkommens auf über 450 Euro bereits zu einer Kürzung dieser Rente führen).

2 Antworten

W*lfgangam 06.02.2015 | 15:36
Das mtl. Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung (Ost) darf 1161 € Brutto betragen, ohne dass es zu einer Kürzung der Witwenrente kommt. Vom Brutto-Betrag werden pauschal 40 % abgezogen, der Rest gilt bei der Einkommensanrechnung der Witwenrente als quasi Netto-Einkommen: 1161 - 40% (464,40) = 696,60 Und selbst wenn Ihr Chef Ihnen mehr zahlt, werden 'nur' 40 % des 'zu hohen' Einkommens bei der Witwenrente abgezogen – jeder Euro mehr ist dann immerhin noch 60 Cent wert, und nebenbei erhöht sich Ihr eigener Rentenanspruch weiter. Gruß w. ...ALG 2/Hartz4 fällt natürlich weg.
Christina Urbanam 06.02.2015 | 16:37
Ich möchte mich für die Infos bedanken.Damit ist mir sehr geholfen worden. Danke. MFG Christina Urban
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