Hallo Ottokar,
werden die Einkünfte als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit versteuert, erfolgt eine Pauschalverteilung über das gesamt Jahr.
Da Sie aber bereits eine anderslautende telefonische Auskunft erhalten haben, würde ich Ihnen raten, beim zuständigen Rentenversicherungsträger schriftlich nachzufragen.