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Experten-Antwort

Zuverdienst zur Rente mit 63 plus 6

von Jürgen Tümmler21.06.2016 | 11:28
1994 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wenn ich mit 63+6 in Rente ginge (wäre bei mir 05/2019) dürfte ich bei der derzeitigen Regelung bis 65+ 9 450,- € im Monat hinzuverdienen. Dazu folgende Fragen: - Kann ich den Gesamtbetrag (12*450) an "einem Stück" verdienen?, - Was passiert, wenn der Betrag (12*450) höher ist, kann man das ggf. auf 2 oder 3 Jahre strecken?, - Falls man regelmäßig insgesamt deutlich mehr als den Höchstbetrag verdienen möchte, entfällt die gesamte Rente oder nur die entsprechenden Beträge?, - Was passiert mit dem Zuverdienst nach Erreichen der 65+9? - Kann man sich mit der 63+6 Rente selbstständig machen oder muss man eine Personengesellschaft für -auch geringe- Zuverdienste gründen?, - Wie hoch wären die zu entrichtenden Beiträge inkl. ges. KV monatlich, wenn man in selbstständiger Tätigkeit weiterarbeitet? Vielen Dank, J.T.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Tümmler,

zu Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:

- Kann ich den Gesamtbetrag (12*450) an einem Stück verdienen?

Ihre Fragestellung ist leider nicht eindeutig.

Generell gilt folgendes:

Der Hinzuverdienst (z. B. Arbeitsentgelt) wird monatlich der Hinzuverdienstgrenze gegenübergestellt. Das bedeutet, dass Sie jeden Monat maximal 450 Euro verdienen dürfen, ohne dass die Vollrente als Teilrente gezahlt wird. Dabei dürfen Sie die Hinzuverdienstgrenze zweimal jährlich bis zum doppelten überschreiten (also 900 Euro).

Sollten Sie 5.400 Euro (12*450) in einem Monat verdienen, würde der Rentenanspruch (vorgezogene Altersrente) entfallen.

- Was passiert, wenn der Betrag (12*450) höher ist, kann man das ggf. auf 2 oder 3 Jahre strecken?

Nein. Eine Verteilung des Einkommens auf verschieden Jahre ist nicht möglich. Wie in vorherigen Punkt beschrieben, wird das Arbeitsentgelt in dem Monat berücksichtigt, in dem es erzielt wird.

- Falls man regelmäßig insgesamt deutlich mehr als den Höchstbetrag verdienen möchte, entfällt die gesamte Rente oder nur die entsprechenden Beträge?

Überschreiten Sie bei einer vorgezogenen Altersrente die höchste Hinzuverdienstgrenze, so entfällt der Anspruch auf die Rente. Eine vorgezogene Altersrente wird nur gezahlt, solange die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden (sog. negative Anspruchsvoraussetzung). Sie müssten also einen neuen Rentenantrag stellen, wenn Ihr Einkommen wieder entfällt, sinkt oder Sie die Regelaltersgrenze erreichen.

- Was passiert mit dem Zuverdienst nach Erreichen der 65+9?

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Die Einkommenshöhe ist für Ihre Altersrente dann nicht mehr relevant.

- Kann man sich mit der 63 + 6 Rente selbständig machen oder muss man eine Personengesellschaft für – auch geringe – Zuverdienste gründen?

Sie haben grundsätzlich das Recht eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen (soweit es Ihren Altersrentenbezug betrifft). Aber auch Arbeitseinkommen stellt Hinzuverdienst dar. In dieser Fallkonstellation muss ebenfalls der Hinzuverdienst unter 450 Euro im Monat liegen. Maßgebend ist dabei das sich aus dem Einkommensteuerbescheid ergebende selbständige Einkommen. Dieses wird durch 12 Monate geteilt und der sich ergebende Betrag stellt das monatliche Einkommen dar. Sollte ein Einkommensteuerbescheid nicht vorliegen wird vorläufig eine gewissenhafte Schätzung von Ihnen oder Ihrem Steuerberater zu Grunde gelegt.

- Wie hoch wären die zu entrichteten Beiträge inkl. ges. KV monatlich, wenn man in selbständiger Tätigkeit weiterarbeitet?

Fragen bezüglich der Krankenversicherung stellen Sie bitte Ihrer Krankenkasse.

Die von Ihnen gestellten Fragen sind sehr komplex und „sprengen“ den Rahmen eines Forums. Vor Ort kann eine individuellere Beratung erfolgen. Daher empfehlen wir Ihnen, eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Argiam 21.06.2016 | 12:22
Das darf doch nicht wahr sein ,was sind Sie denn für ein Pfenningsfuchser ?
Schadeam 21.06.2016 | 12:35
Nehmen Sie sich die Zeit für eine persönliche Beratung! Dort können Sie Ihre Fragen stellen, dieses Gesamtpaket überfordert m.E. das Forum, vor allem weil sich bis Mai 2019 noch einiges ändern kann. Fragen zur KV beantwortet übrigens Ihre Krankenkasse und nicht das Rentenforum.
Jürgen Tümmleram 21.06.2016 | 15:46
Danke "Experte", ich möchte die persönliche Beratung in Anspruch nehmen und wollte mir nur vor-Informationen dazu beschaffen, um die Situation dann prägnanter darstellen zu können. Meine Gesamtsituation ist relativ komplex und bedarf auch der Beratung durch einen Steuerberater - aber irgendwo muss man ja anfangen ;-) Ihre Antwort hat mir sehr geholfen, mfG, J.T.
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