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Zuverdienstgrenze bei Rente nach ATZ

von Rudolph II03.10.2007 | 16:30
1359 Ansichten
4 Antworten

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Liebe Forumsteilnehmer, ich bitte um Ihre Meinungen und Informationen zu folgendem Sachverhalt: Nach Altersteilzeitende möchte ich, da 50 proz. schwerbeschädigt, mit 63 J. kürzungsfrei in Rente gehen. Ich werde also keine Erwerbsminderungsrente erhalten, sondern Altersrente nach Altersteilzeit. Nun die Frage. Sofern ich kann, will ich noch etwas arbeiten, da sich meine persönlichen Verhältnise wider Erwarten geändert haben. Zum Einen, weil die Rente knapp ausfällt, zum Andern möchte ich dem Altwerden entgegenwirken. Was darf ich dann dazuverdienen, ohne Rentenabzüge hinnehmen zu müssen. Danke vorab.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Vor Ende des Monats der Vollendung des 65. Lebensjahres ist für eine Altersvollrente die Hinzuverdienstgrenze von derzeit monatlich 350,00 Euro brutto einzuhalten. Wird diese Hinzuverdienstgrenze überschritten, kann die Rente stattdessen als Teilrente in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel geleistet werden. Wird die Hinzuverdienstgrenze für die Teilrente von einem Drittel überschritten, besteht kein Rentenanspruch.

Die Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigung (400€) ist hier also ohne Bedeutung.

3 Antworten

KSCam 03.10.2007 | 16:34
bis 65 dürfen Sie 350 € im Monat zuverdienen, danach unbegrenzt.
Rudolph IIam 03.10.2007 | 17:11
Danke KSC. Aber wie verhält es sich mit Steuern und Sozialabgaben? Die genannten 350,- € beziehen sich auf den Bruttohinzuverdienst, oder kann ich diesen Betrag netto vereinnahmen?
KSCam 03.10.2007 | 17:57
Bei Minijobs fallen für den Mitarbeiter i.d.R keine Steuern und SV Abgaben an!
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