Hallo, Horst,
der Hinzuverdienst wird immer entscheidend ab dem Beginn der Rente. Beginnt z.B. die Rente im Oktober eines Jahres wird nur das Einkommen ab diesem Zeitpunkt für die Berechnung der Rentenhöhe herangezogen.
Das Einkommen aus der Betriebsrente wird nicht berücksichtigt. Sollten Sie keine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des Übersteigens der Hinzuverdienstgrenze erhalten, könnten sich bei der betrieblichen Altersvorsorge Änderungen ergeben. Prüfen Sie dies bitte beim jeweiligen Träger.