Mein Mann ist seit 2 Jahren krank. Da sein Krankengeldanspruch zuende war, hat er Arbeitslosengeld beantragt und auch genehmigt bekommen. Mein Mann bekommt eine teilweise Erwerbsminmderungsrente von 335,23 € netto, womit seine Hinzuverdienstgrenze bei 970,62 € brutto liegt.
nun wurde seine Rente gestrichen, da er durch das Arbeitslosengeld zu viel dazu "verdient". Geht das gesetzlich so in Ordnung, dass das Bemessungsentgeld von 46,06 täglich, wovon Abzüge abgerechnet werden und er auf ein Leistungsentgeld von 33,26 täglich kommt und nur noch 19,96 ausgezahlt bekommt,als Grundlage für den Hinzuverdienst gilt, obwohl er ja im Endeffekt vom Arbeitsamt nur 598,80 ausgezahlt bekommt?
Was kann er tun?
Wir haben erstmal Widerspruch dagegen eingelegt. Das Geld was dort zugrunde gelegt wurde, hat er vor seiner Krankheit, also vor 2 Jahren verdient.
Ich freue mich über jeden Hinweis und jede Hilfe.