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Experten-Antwort

Zuwachs der Entgeltpunkte während EM-Rente?

von cocoloco11.07.2012 | 16:54
1831 Ansichten
3 Antworten

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Zwei Fragen: 1. Werden während des Bezugs einer vollen Erwerbsminderungsrente weiter Entgeltpunkte angesammelt? 2. 35 Jahre Pflichtbeiträge waren zu Beginn der EM-Rente noch nicht ganz erfüllt, wären aber jetzt erreicht. Wie verhält es sich hier mit dem Anspruch auf die spätere Altersrente?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.07.2012 | 10:55

Hallo cocoloco,

die Zeit des Rentenbezuges wird in einer Folgerente als Anrechngszeit berücksichtigt, soweit der Rentenbezug mit einer Zurechnungszeit zusammentrifft. Damit wird grundsätzlich der Rentenbezug bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zur Anrechnungszeit. Inwieweit dies zu zusätzlichen Entgeltpunkten führt, ist abhängig vom jeweiligen Gesamtleistungswert.

Die Anrechnungszeiten zählen zu der Wartezeit von 35 Jahren.

2 Antworten

Karlotto am 11.07.2012 | 18:51
Zu 1. In der Regel werden Sie als EM-Rentner keine Beiträge zur GRV abführen,Ausnahme Sie haben einen 400 € Job,von daher können Sie auch keine Entgeltpunkte erwerben.
NBGFUNam 11.07.2012 | 19:02
Hallo, Entgeldpunkte können zum bisherigen Versicherungsverlauf nur dazu kommen, wenn Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt werden ( z.B. Beschäftigung, selbst. Tätigkeit, Pflegezeiten, Kindererziehungszeiten), also überall wenn Beiträge in das individuelle Versicherungskonto gutgeschrieben werden. Durch die EM-Rente mit einer sogenannten Zurechnungszeit (also die Zeit die vom Leistungsfall für die Erwerbsminderung bis zum 60 Lbj. ermittelt wurde) erhalten sie weitere Zeiten in ihr Versicherungskonto. Insgesamt würden damit die versicherungszeiten für eine spätere Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt sein.
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