Hallo Nadine,
sofern Sie vor der medizinischen, stationären Rehabilitationsmaßnahme (bewilligt durch Ihren Rentenversicherungsträger), wie geschildert arbeitslos sind, werden Sie von der täglichen Zuzahlung über 10,00 EUR, von Amts wegen befreit. Außerdem wird der Reha-/ Rentenversicherungsträger dann auch die Übergangsgeldzahlung für Sie prüfen. Zu den näheren Einzelheiten nehmen Sie bitte, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit Ihrem Träger auf, spätestens sobald der Beginn Ihrer Maßnahme feststeht.