Hallo Herta,
eine allgemeinverbindliche Aussage läßt sich hier leider nicht treffen. Grundsätzlich aber so viel:
Sofern Sie nicht von der Krankenkasse/Agentur für Arbeit zur Rehaantragstellung aufgefordert wurden (eingeschränkte Dispositionsbefugnis), kann der Aufnahmetermin grundsätzlich verschoben werden. Abhängig von der Indikation, den medizinischen Befunden, ist eine Verschiebung bis zu einem halben Jahr möglich.
Mit Blick auf die bevorstehende Beschäftigungsaufnahme kann durchaus auch eine "Rücknahme/Rückgabe" der Bewilligung mit empfohlenem Neuantrag zu gegebener Zeit in Betracht kommen.
Also sprechen Sie am besten einfach mal mit Ihrem Rehaträger.
Zum Thema Zuzahlungen:
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben sich an den Kosten einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu beteiligen. Richtig ist, dass für jeden Tag 10,00 Euro zuzuzahlen sind. Die Dauer beträgt für "normale" stationäre Leistungen 42 Tage im Kalenderjahr. Die Tage bereits geleisteter Zuzahlungen im Kalenderjahr (z. B. für einen Krankenhausaufenthalt) werden auf die Gesamtdauer angerechnet.
Darüber hinaus lassen das Gesetz und die Zuzahlungsrichtlinien eine ganze Reihe von weiteren Befreiungsmöglichkeiten zu. Bezieht die Versicherte vor Antragstellung (vergleichsweise vor Reha-Beginn) Einkommen, das weniger als 40% der monatlichen Bezugsgröße (Wert für 2007=980,00 Euro) beträgt, Leistungen nach dem SGB II oder XII, ist sie von der Zuzahlung zu befreien. Auch der Bezug von Übergangsgeld während der Leistung führt zu einer Befreiung von der Zuzahlung.