Hallo stafank,
die von Ihnen gefundene Information ist zutreffend. Deshalb erfolgt bei Bezug von Übergangsgeld in der Regel auch gleich eine Zuzahlungsbefreiung von Amts wegen durch den Rentenversicherungsträger. Warum dies in Ihrem Fall nicht passierte, kann ich von hier aus leider nicht nachvollziehen. Sie sollten sich daher zur Klärung direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und/oder - soweit dann noch notwendig - Widerspruch gegen den Zuzahlungsbescheid erheben.