Zum Monatslohn zahlt der Arbeitgeber noch VL. Von diesem Gesamtbrutto werden 50 € im Rahmen einer Entgeltumwandlung abgezogen. Von diesem verminderten steuer- und sozialversicherungspflichtigen Brutto werden die Sozialabgaben und Steuern bzw. Soli berechnet. Wenn dann beispielsweise 1120 € verbleiben, zählen die dann als Nettoeinkommen oder der um 50 € verminderte tatsächliche Auszahlungsbetrag?
29.11.2013, 13:55
von
Frieda
29.11.2013, 15:45
von
Wieso
Zitiert von: Frieda
Zum Monatslohn zahlt der Arbeitgeber noch VL. Von diesem Gesamtbrutto werden 50 € im Rahmen einer Entgeltumwandlung abgezogen. Von diesem verminderten steuer- und sozialversicherungspflichtigen Brutto werden die Sozialabgaben und Steuern bzw. Soli berechnet. Wenn dann beispielsweise 1120 € verbleiben, zählen die dann als Nettoeinkommen oder der um 50 € verminderte tatsächliche Auszahlungsbetrag?
Genau
02.12.2013, 07:43
Experten-Antwort