Hallo Siegfried,
zunächst ist zu erwähnen, dass es ein Sozialversicherungsabkommen mit Kanada gibt. Sofern Sie auch in Kanada Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben, werden die Beiträge der beiden Länder zeitlich zusammengerechnet und wenn Sie insgesamt über 60 Beitragsmonate kommen, erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zahlung einer deutschen Rente. In diesem Fall geben Sie bei der Rentenantragstellung in Kanada bitte an, dass Sie deutsche Beitragszeiten haben, so dass von dort das deutsche Rentenverfahren eingeleitet werden kann.
Sollte dies nicht der Fall sein, dann haben Sie als deutscher Staatsangehöriger weltweit die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu zahlen. In diesem Fall sollten Sie sich direkt an Ihren zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger wenden.
Die letzte Möglichkeit wäre, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollenden und keinen Anspruch auf eine Altersrente aus der Deutschen Rentenversicherung haben, dass Sie eine Beitragserstattung beantragen. In diesem Fall werden Ihnen die Beiträge erstattet, die Ihnen damals vom Lohn abgezogen wurden. Die Arbeitgeberbeiträge sind nicht erstattungsfähig.