Hallo,
ich beziehe nach einer Kreuzbandplastik seit Ende Mai Krankengeld und bin noch bis zum 30.6. krankgeschrieben. Nun fängt am 11.6 meine ambulante Reha mit 3 Tagen pro Woche an. Bin ich von der Zuzahlung von 10,- Euro/Behandlungstag befreit, weil ich Krankengeld beziehe?
Ihre Frage sollten Sie in diesem Forum stellen :
http://www.krankenkassenforum.de/
Zahlt die DRV oder die KK die Reha?
Sollte die DRV Kostenträger sein, so lautet die antwort: Jein
Sie sind nicht von der zuzahlung befreit weil sie KG beziehen, sondern sie erhalten Übergangsgeld weil sie vorher krankengeld bezogen haben und sind DANN befreit.
Meines Wissens nach gibt es bei einer ambulanten Reha keine Zuzahlung...
Und ich kann jetzt noch nicht mal sagen es sei früh am morgen... aber "..." hat natürlich recht...
Hallo Eva!
Die Vorbeiträge kommen zwar auf das richtige Ergebnis, sind aber von der Begründung her falsch....
Also: Klausurtechnisch Null Punkte.
Bei Teilnahme an einer ambulanten Rehabilitationsleistung besteht grundsätzlich keine Zuzahlungspflicht!
Egal ob Sie Übergangsgeld erhalten wegen des vorher bezogenen Krankengeldes oder nicht!
Zuzahlungspflicht besteht nur bei stationären Leistungen zur Rehabilitation.
Ambulante Leistungen zur Rehabilitation sind immer von der Zuzahlungspflicht befreit!
Viele Grüsse
Nix
Aber das hat doch "..." gesagt und ich habe ihm dann zugestimmt ;-)