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Zuzahlung Reha

von Silvia13.07.2010 | 14:40
1690 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe folgenden Frage. Kann man auch nach einer stationären Reha noch rückwirkend einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen stellen? Zum Beispiel bei Slebstständigen, da das tatsächliche EInkommen und auch der Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor der Reha in der Regel nicht vorliegt? Oder ist der letzte vorliegende Steuerbescheid maßgeblich?

2 Antworten

-am 13.07.2010 | 15:38
Hallo, Sie können den Befreiungsantrag auch nach dem Ende der Maßnahme stellen. Sollten Zuzahlungen zu Unrecht erfolgt oder abgebuicht sein, werden diese wieder erstattet. Fügen Sie eine Bescheinigung Ihres Steuerberater über die (voraussichtliche) Höhe des Erwerbseinkommeni m Kalendermonat vor Beantragung der Reha bei. Kann dieses Einkommen nicht festgestellt werden, legen Sie bitte den letzten Einkommensteuerbescheid vor. Für die Befreiung gilt dann 1/12 als monatliches Einkommen.
Silviaam 14.07.2010 | 08:10
Vielen Dank für ihre shcnelle Antwort! Sie haben mir sehr weiter geholfen!!
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