Guten Tag,
was ist, wenn man eine Nichtveranlagung hat vom Finanzamt.
Bekommt man dann auch die Zuzahlungsbefreiiung für Medikamente?
Gruß
Pascal
Guten Tag,
was ist, wenn man eine Nichtveranlagung hat vom Finanzamt.
Bekommt man dann auch die Zuzahlungsbefreiiung für Medikamente?
Gruß
Pascal
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung. Fragen Sie Ihre Krankenkasse.
Falsches Forum aber um kurz eine Antwort zu geben: Die Ermittlung der Belastungsgrenze hat nichts mit der Nichtveranlagung beim Finanzamt zu tun.
Erst wenn der Versicherte zwei Prozent seines HAUSHALTSEINKOMMENS zugezahlt hat, ist eine Befreiung möglich. Bei vorliegen einer schwerwiegend chronischen Erkrankung beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Die Befreiung gilt dann für alle mit dem Versicherten im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen, sofern Sie keinen eigenen Versicherungsschutz haben. Nur wegen einer "Nichtveranlagungsbescheinigung" wird NIEMAND befreit!
O.k, vielen Dank.
Bekommt man dann alle Medikamente Beitragsbefreit, oder nur welche auf Rezept?
Es werden nur die medikamente auf Rezept befreit.
Frage mich, wie es ein Mensch schafft, wo es zig Foren für Krankenkassen gibt, seine Fragen in ein Rentenforum zu stellen. *kopfschüttel*
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