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Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten

von o0Pascal0o19.10.2008 | 18:05
1486 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, was ist, wenn man eine Nichtveranlagung hat vom Finanzamt. Bekommt man dann auch die Zuzahlungsbefreiiung für Medikamente? Gruß Pascal

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema keine zielführende Antwort geben kann.

6 Antworten

Falsches Forumam 19.10.2008 | 18:16
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung. Fragen Sie Ihre Krankenkasse.
Chrisam 19.10.2008 | 19:07
Falsches Forum aber um kurz eine Antwort zu geben: Die Ermittlung der Belastungsgrenze hat nichts mit der Nichtveranlagung beim Finanzamt zu tun.
Realistam 19.10.2008 | 19:08
Erst wenn der Versicherte zwei Prozent seines HAUSHALTSEINKOMMENS zugezahlt hat, ist eine Befreiung möglich. Bei vorliegen einer schwerwiegend chronischen Erkrankung beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Die Befreiung gilt dann für alle mit dem Versicherten im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen, sofern Sie keinen eigenen Versicherungsschutz haben. Nur wegen einer "Nichtveranlagungsbescheinigung" wird NIEMAND befreit!
o0Pascal0oam 19.10.2008 | 19:40
O.k, vielen Dank. Bekommt man dann alle Medikamente Beitragsbefreit, oder nur welche auf Rezept?
gerdam 19.10.2008 | 20:47
Es werden nur die medikamente auf Rezept befreit.
Unbekanntam 19.10.2008 | 22:27
Frage mich, wie es ein Mensch schafft, wo es zig Foren für Krankenkassen gibt, seine Fragen in ein Rentenforum zu stellen. *kopfschüttel*
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