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Experten-Antwort

Zuzahlung/Übergangsgeld bei Reha

von Oliver25.02.2019 | 09:39
242 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beginne am 18.03. meine Reha. Die Unterlagung habe ich schon vor ca. einem Monat alle eingereicht. Wann erfährt man wie hoch die Zuzahlung und wie hoch das Übergangsgeld ist? Ich hätte schon gerne etwas Planungssicherheit. Danke & Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Oliver,

das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion und ist dazu bestimmt, die wirtschaftliche Sicherung des Versicherten zu gewährleisten. Es soll das allein wegen der Leistung ausgefallene Erwerbseinkommen, vergleichbare Einkommen oder Erwerbsersatzeinkommen ersetzen. Für die Anspruchsprüfung auf Übergangsgeld sind deshalb nur die unmittelbar vor Beginn der Leistung beziehungsweise Arbeitsunfähigkeit maßgebenden Verhältnisse zugrunde zu legen. Zu beurteilen ist nicht der zurückliegende Monat, sondern nur noch der letzte Tag vor Beginn der Leistung/Arbeitsunfähigkeit Daher können zur Zeit noch keine Aussagen hinsichtlich des Anspruchs auf Übergangsgeld getroffen werden.

Die Zuzahlung ist für Tage, für die sie Übergangsgeld erhalten, sofern sie nicht neben dem Übergangsgeld zusätzlich Erwerbseinkommen erzielen, nicht zu leisten. Werden sie durch die Zuzahlung unzumutbar belastet, können sie sich auf Antrag vollständig oder teilweise von der Zuzahlung befreien lassen.

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1 Antworten

Berateram 28.02.2019 | 20:46
Der Anspruch auf Übergangsgeld wird erst geprüft, sobald Sie die Leistung zur medizinischen Rehabilitation angetreten haben und die Aufnahmemitteilung von der Rehabilitationseinrichtung an den zuständigen RV-Träger übersandt wurde. Liegen alle Unterlagen vor (Vordrucke G0512, G0515 (falls Sie beschäftigt sind) und G0518), kann eine Aussage zum Anspruch und der Höhe getroffen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt würde eine Berechnung nicht erfolgen. Wenn Sie ungefähr eine Richtlinie haben möchten, können Sie mit 68% bzw. 75% des letzten Nettoentgelts rechnen. 75% erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. wenn Sie ein Kind haben, für das Kindergeldanspruch besteht. Die Zuzahlung gibt es nur bei stationären Leistungen. Sie beträgt in der Regel 10,00€ pro Tag. Der Tag der Anreise und Abreise werden als ein Tag gezählt. Hier besteht die Möglichkeit einer Befreiung (vollständig oder teilweise). Diese kann jedoch nur geprüft werden, wenn Sie den Antrag G0160 einreichen.
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