Hallo Oliver,
das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion und ist dazu bestimmt, die wirtschaftliche Sicherung des Versicherten zu gewährleisten. Es soll das allein wegen der Leistung ausgefallene Erwerbseinkommen, vergleichbare Einkommen oder Erwerbsersatzeinkommen ersetzen. Für die Anspruchsprüfung auf Übergangsgeld sind deshalb nur die unmittelbar vor Beginn der Leistung beziehungsweise Arbeitsunfähigkeit maßgebenden Verhältnisse zugrunde zu legen. Zu beurteilen ist nicht der zurückliegende Monat, sondern nur noch der letzte Tag vor Beginn der Leistung/Arbeitsunfähigkeit Daher können zur Zeit noch keine Aussagen hinsichtlich des Anspruchs auf Übergangsgeld getroffen werden.
Die Zuzahlung ist für Tage, für die sie Übergangsgeld erhalten, sofern sie nicht neben dem Übergangsgeld zusätzlich Erwerbseinkommen erzielen, nicht zu leisten. Werden sie durch die Zuzahlung unzumutbar belastet, können sie sich auf Antrag vollständig oder teilweise von der Zuzahlung befreien lassen.